Die fachkundige Stellungnahme, im Alltag meist Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, ist der Nachweis, dass ein Gründungsvorhaben wirtschaftlich trägt. Gebraucht wird sie vor allem für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, häufig aber auch für das Einstiegsgeld vom Jobcenter. Amtlich heißt das Dokument „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“. Dieser Beitrag erklärt, wer die fachkundige Stellungnahme ausstellt, was sie kostet, welche Unterlagen und welches Formular Sie brauchen und wie die Prüfung abläuft.
Die fachkundige Stellungnahme ist ein Dokument, mit dem eine fachkundige Stelle bestätigt, dass ein Gründungsvorhaben aus fachlicher Sicht wirtschaftlich tragfähig erscheint. Grundlage der Beurteilung sind der Businessplan und der Finanzplan der Gründerin oder des Gründers. Die Stelle prüft, ob das Geschäftskonzept schlüssig ist, ob die Zahlen nachvollziehbar hergeleitet sind und ob die Person die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringt.
Rechtsgrundlage ist § 93 SGB III. Beim Gründungszuschuss ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle der gesetzlich vorgesehene Nachweis der Tragfähigkeit. Das Gesetz nennt als fachkundige Stellen insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Aufzählung ist nicht abschließend: Auch Unternehmensberatungen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können die Stellungnahme ausstellen, wenn sie das Vorhaben fachlich beurteilen können. Tragfähigkeitsbescheinigung und fachkundige Stellungnahme meinen dasselbe Dokument.
Der häufigste Anlass ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Dort ist die Bescheinigung fester Bestandteil des Antrags: Ohne positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wird der Zuschuss nicht bewilligt. Welche weiteren Voraussetzungen gelten und wie hoch die Förderung ausfällt, erklärt unser Ratgeber zum Gründungszuschuss.
Beim Einstiegsgeld nach § 16b SGB II entscheidet nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter. Das Gesetz schreibt hier keine fachkundige Stellungnahme vor. In der Praxis verlangen viele Jobcenter trotzdem einen Businessplan und eine Beurteilung der Tragfähigkeit, oft in Form einer kürzeren zusammenfassenden Beurteilung. Nicht jede Stelle bietet diese an: Manche IHKs geben für das Einstiegsgeld mangels gesetzlicher Grundlage keine Stellungnahme ab. Klären Sie deshalb vorab mit Ihrem Jobcenter, welche Unterlagen erwartet werden.
Darüber hinaus verlangen einzelne Förderstellen oder Banken eine Einschätzung der Tragfähigkeit, wenn ein Gründungsvorhaben finanziert werden soll. Welche Förderung zu Ihrer Situation passt, lässt sich in einer Fördermittelberatung für Gründer klären. Der Standardfall bleibt jedoch die Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.
Die fachkundige Stelle kann frei gewählt werden. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter selbst sind keine fachkundigen Stellen. Infrage kommen vor allem diese Einrichtungen und Berufsgruppen:
Die Bescheinigung gilt bundesweit. Sie muss nicht in dem Bundesland ausgestellt werden, in dem Sie wohnen. Kammern sind allerdings nur für Gründungen in ihrem Bezirk und ihrer Branche zuständig. Wer außerhalb dieses Rahmens gründet oder schnell eine Entscheidung braucht, weicht häufig auf Steuerberater, Unternehmensberater oder spezialisierte Online-Anbieter aus.
Eine einheitliche Gebühr gibt es nicht. Die Kosten hängen von der Stelle ab, die die Ausstellung übernimmt. Die verbreitete Annahme, Kammern würden die Bescheinigung grundsätzlich kostenlos ausstellen, trifft nicht überall zu. Mehrere IHKs berechnen zwischen 120 und 250 Euro. Zur Orientierung:
| Fachkundige Stelle | Übliche Kosten | Übliche Dauer |
|---|---|---|
| Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer | kostenlos bis etwa 250 Euro, je nach Kammer | eine bis drei Wochen inklusive Terminvergabe |
| Institute und Vereine, etwa für Freie Berufe oder Wirtschaftssenioren | Aufwandspauschale, etwa 130 bis 150 Euro | bis zu vier Wochen |
| Steuerberater, Unternehmensberater | nach Aufwand, Angebot vorab einholen | nach Vereinbarung, meist wenige Tage |
| Spezialisierte Online-Anbieter | etwa 80 bis 250 Euro | ein bis fünf Werktage, Express oft 24 bis 48 Stunden |
Wer ein gefördertes Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzt, bereitet dort Businessplan und Finanzplan für die Prüfung vor. Ob die Stellungnahme selbst Teil des Coachings ist, hängt vom Träger und von der Agentur ab. Bei viso360 ist die Prüfung von Businessplan und Finanzplan mit fachkundiger Stellungnahme zum Festpreis erhältlich, inklusive einer Korrekturrunde und wahlweise als Express-Variante. Unabhängig vom Anbieter gilt: Der Preis sollte die Prüfung, Hinweise zur Nachbesserung und die Ausfertigung des unterschriebenen Vordrucks umfassen.
Die fachkundige Stelle beurteilt ausschließlich das, was ihr vorliegt. Vollständige und in sich stimmige Unterlagen sind deshalb die wichtigste Voraussetzung für eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung. Üblich sind:
Wie Sie Textteil und Finanzplan aufbauen, damit sie der Prüfung standhalten, erklärt unser Ratgeber zum Businessplan für den Gründungszuschuss. Wer Textteil und Zahlenteil nicht allein erarbeiten möchte, kann Businessplan und Finanzplan erstellen lassen und die fertigen Unterlagen anschließend der fachkundigen Stelle vorlegen.
Tragfähig bedeutet, dass das Unternehmen nach einer Anlaufphase dauerhaft genug erwirtschaftet, um Betriebsausgaben, Steuern, Sozialabgaben und den Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers zu decken. Die fachkundige Stelle prüft dafür in der Regel fünf Bereiche:
Die Stelle bescheinigt damit die Plausibilität der Planung, keine Erfolgsgarantie. Die übrigen Fördervoraussetzungen prüft anschließend die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter selbst.
Die reine Prüfung eines vollständigen Businessplans dauert selten länger als wenige Stunden. Entscheidend ist die Wartezeit der jeweiligen Stelle. Kammern und Institute nennen eine bis vier Wochen, teils mit vorheriger Terminvergabe. Steuerberater und Unternehmensberater arbeiten nach Vereinbarung. Spezialisierte Anbieter liefern innerhalb von ein bis fünf Werktagen, im Express-Verfahren innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Verlangt die Stelle Änderungen am Businessplan oder Finanzplan, verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Überarbeitung und die erneute Prüfung.
Planen Sie die Bearbeitungszeit rückwärts vom geplanten Gründungsdatum ein, mit Puffer für mögliche Nachbesserungen. Beim Gründungszuschuss müssen am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bis wann Sie spätestens gründen sollten, zeigt der 150-Tage-Rechner in unserem Ratgeber zum Gründungszuschuss. Ist die Zeit knapp, wählen Sie eine Stelle mit kurzer Bearbeitungszeit.
Eine Ablehnung bedeutet in den meisten Fällen, dass zentrale Annahmen nicht belegt oder nicht stimmig sind. Typische Gründe sind zu optimistische Umsatzprognosen, ein unvollständiger Finanzplan, eine unklar definierte Zielgruppe, fehlende Nachweise der fachlichen Eignung oder eine Planung, bei der der Unternehmerlohn nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Bitten Sie in diesem Fall um die konkreten Gründe, überarbeiten Sie die betroffenen Punkte und lassen Sie die Unterlagen erneut prüfen. Viele Stellen bieten dafür eine Korrekturrunde an. Eine Beratung zu Businessplan und Finanzplan hilft, die Schwachstellen gezielt zu schließen. Da die fachkundige Stelle frei gewählt werden kann, ist auch eine zweite Beurteilung durch eine andere Stelle zulässig. Grundlegend überarbeitet werden muss ein Businessplan dann, wenn das Geschäftsmodell selbst nicht trägt.
Wichtig: Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung ist keine Bewilligung. Über die Förderung entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, und zwar nach Ermessen.
Für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gibt es einen bundesweiten Vordruck der Bundesagentur: BA GZ 04 „Stellungnahme Fachkundige Stelle“. Er trägt den Titel „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ und wird von der fachkundigen Stelle ausgefüllt und unterschrieben, nicht von Ihnen. Bei Jobcenter-Leistungen wie dem Einstiegsgeld kann das Jobcenter andere Formulare und Bezeichnungen verwenden. Fragen Sie dort nach, welchen Vordruck es für Ihren Antrag verlangt.
Beim Gründungszuschuss sind regelmäßig zwei BA-Dokumente im Spiel: der Vordruck BA GZ 04 für die eigentliche Stellungnahme der fachkundigen Stelle und das Musteranschreiben BA GZ 03, mit dem Sie die Unterlagen an die fachkundige Stelle senden und die Stellungnahme anfordern können. Die IHK Karlsruhe nennt in ihrer Checkliste außerdem das Formular „Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“ von Agentur oder Jobcenter. Manche Stellen ergänzen den Vordruck um ein kurzes Gutachten. Für das Einstiegsgeld genügt häufig eine zusammenfassende Beurteilung der Tragfähigkeit.
Gesetz und Vordruck sprechen von der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, kurz „fachkundige Stellungnahme“. „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist der gebräuchliche Name für dasselbe Dokument. Muster und Vorlagen aus dem Netz haben keinen amtlichen Charakter. Sie zeigen höchstens, wie eine Stellungnahme aufgebaut sein kann, ersetzen aber weder den Vordruck Ihrer Agentur noch die Beurteilung durch eine fachkundige Stelle.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist weniger eine Formalie als das Ergebnis einer schlüssigen Planung. Wer Businessplan, Finanzplan und privaten Finanzbedarf sauber aufeinander abstimmt, erhält die Stellungnahme in der Regel ohne lange Nachbesserung, gleich ob von Kammer, Beratung oder Online-Anbieter.
Ihr nächster Schritt: Fordern Sie den Vordruck bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter an und wählen Sie eine fachkundige Stelle, deren Bearbeitungszeit zu Ihrem geplanten Gründungsdatum passt.
Nein. Die Stellungnahme muss von einer fachkundigen Stelle abgegeben werden, die das Vorhaben unabhängig beurteilt. Businessplan und Finanzplan können Sie selbst erstellen, die Bestätigung der Tragfähigkeit nicht.
Praktisch nicht. Die fachkundige Stelle braucht eine schriftliche Grundlage, um die Tragfähigkeit zu beurteilen. Businessplan und Finanzplan sind deshalb Voraussetzung für die Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung.
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung ist eine Momentaufnahme und sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell sein. Ändert sich das Vorhaben wesentlich, ist eine neue Beurteilung sinnvoll.
Nicht unbedingt. Der Vordruck BA GZ 04 gehört zum Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Beim Einstiegsgeld schreibt das Gesetz keine fachkundige Stellungnahme vor. Viele Jobcenter fordern trotzdem einen Businessplan und eine Beurteilung der Tragfähigkeit an, teils mit eigenem Vordruck. Klären Sie das vorab mit Ihrem Jobcenter.
Ja. Die Anforderungen an fachkundige Stellen ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch und gelten bundesweit. Nur Kammern sind an ihren Bezirk und ihre Branche gebunden.
Verlangt die fachkundige Stelle eine Gebühr, tragen Sie diese grundsätzlich selbst. Bei einem geförderten Gründungscoaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernehmen Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Kosten des Coachings. Ob die Stellungnahme selbst dazugehört, hängt vom Träger und von der Agentur ab. Fragen Sie im Beratungsgespräch nach, ob ein solcher Gutschein für Sie infrage kommt.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Kosten und Bearbeitungszeiten sind Orientierungswerte aus Angaben der jeweiligen Stellen und Anbieter. Stand: Oktober 2026.
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