Fachkundige Stellungnahme: Wer die Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellt, was sie kostet und wie die Prüfung abläuft

Autor: Srikumaran Sooriakumar · 1. Oktober 2026 · Lesezeit: 12 Min.

Die fach­kun­dige Stel­lung­nahme, im Alltag meist Tragfähigkeitsbescheinigung genannt, ist der Nach­weis, dass ein Grün­dungs­vor­ha­ben wirt­schaft­lich trägt. Gebraucht wird sie vor allem für den Grün­dungs­zu­schuss der Agen­tur für Arbeit, häufig aber auch für das Einstiegs­geld vom Jobcen­ter. Amtlich heißt das Doku­ment „Stel­lung­nahme der fach­kun­di­gen Stelle zur Trag­fä­hig­keit der Exis­tenz­grün­dung“. Dieser Beitrag erklärt, wer die fach­kun­dige Stel­lung­nahme ausstellt, was sie kostet, welche Unter­la­gen und welches Formu­lar Sie brau­chen und wie die Prüfung abläuft.

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fach­kun­dige Stel­lung­nahme ist ein Doku­ment, mit dem eine fach­kun­dige Stelle bestä­tigt, dass ein Grün­dungs­vor­ha­ben aus fach­li­cher Sicht wirt­schaft­lich trag­fä­hig erscheint. Grund­lage der Beur­tei­lung sind der Busi­ness­plan und der Finanz­plan der Grün­de­rin oder des Grün­ders. Die Stelle prüft, ob das Geschäfts­kon­zept schlüs­sig ist, ob die Zahlen nach­voll­zieh­bar herge­lei­tet sind und ob die Person die nöti­gen Kennt­nisse und Fähig­kei­ten mitbringt.

Rechts­grund­lage ist § 93 SGB III. Beim Grün­dungs­zu­schuss ist die Stel­lung­nahme einer fach­kun­di­gen Stelle der gesetz­lich vorge­se­hene Nach­weis der Trag­fä­hig­keit. Das Gesetz nennt als fach­kun­dige Stel­len insbe­son­dere die Industrie- und Handels­kam­mern, Hand­werks­kam­mern, berufs­stän­di­sche Kammern, Fach­ver­bände und Kredit­in­sti­tute. Die Aufzäh­lung ist nicht abschlie­ßend: Auch Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer können die Stel­lung­nahme ausstel­len, wenn sie das Vorha­ben fach­lich beur­tei­len können. Tragfähigkeitsbescheinigung und fach­kun­dige Stel­lung­nahme meinen dasselbe Doku­ment.

Wofür brauchen Gründer die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Der häufigste Anlass ist der Grün­dungs­zu­schuss der Agen­tur für Arbeit. Dort ist die Beschei­ni­gung fester Bestand­teil des Antrags: Ohne posi­tive Stel­lung­nahme einer fach­kun­di­gen Stelle wird der Zuschuss nicht bewil­ligt. Welche weite­ren Voraus­set­zun­gen gelten und wie hoch die Förde­rung ausfällt, erklärt unser Ratge­ber zum Grün­dungs­zu­schuss.

Beim Einstiegs­geld nach § 16b SGB II entschei­det nicht die Agen­tur für Arbeit, sondern das Jobcen­ter. Das Gesetz schreibt hier keine fach­kun­dige Stel­lung­nahme vor. In der Praxis verlan­gen viele Jobcen­ter trotz­dem einen Busi­ness­plan und eine Beur­tei­lung der Trag­fä­hig­keit, oft in Form einer kürze­ren zusam­men­fas­sen­den Beur­tei­lung. Nicht jede Stelle bietet diese an: Manche IHKs geben für das Einstiegs­geld mangels gesetz­li­cher Grund­lage keine Stel­lung­nahme ab. Klären Sie deshalb vorab mit Ihrem Jobcen­ter, welche Unter­la­gen erwar­tet werden.

Darüber hinaus verlan­gen einzelne Förder­stel­len oder Banken eine Einschät­zung der Trag­fä­hig­keit, wenn ein Grün­dungs­vor­ha­ben finan­ziert werden soll. Welche Förde­rung zu Ihrer Situa­tion passt, lässt sich in einer Förder­mit­tel­be­ra­tung für Grün­der klären. Der Stan­dard­fall bleibt jedoch die Tragfähigkeitsbescheinigung für Grün­dungs­zu­schuss und Einstiegs­geld.

Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?

Die fach­kun­dige Stelle kann frei gewählt werden. Die Agen­tur für Arbeit und das Jobcen­ter selbst sind keine fach­kun­di­gen Stel­len. Infrage kommen vor allem diese Einrich­tun­gen und Berufs­grup­pen:

  • Industrie- und Handels­kam­mer (IHK): zustän­dig für gewerb­li­che Grün­dun­gen im eige­nen Kammer­be­zirk, in der Regel nicht für Hand­werk und Freie Berufe.
  • Hand­werks­kam­mer: zustän­dig für Grün­dun­gen im Hand­werk, eben­falls regio­nal gebun­den.
  • Berufs­stän­di­sche Kammern und Fach­ver­bände: zum Beispiel Architekten- oder Inge­nieur­kam­mern sowie Bran­chen­ver­bände für ihr jewei­li­ges Berufs­feld.
  • Kredit­in­sti­tute: Banken und Spar­kas­sen, meist im Zusam­men­hang mit einer Grün­dungs­fi­nan­zie­rung.
  • Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer und Unter­neh­mens­be­ra­ter: Sie zählen zu den weite­ren geeig­ne­ten Stel­len, die von den Agen­tu­ren aner­kannt werden, wenn sie das Vorha­ben fach­lich beur­tei­len können.
  • Grün­der­zen­tren, Wirt­schafts­för­de­run­gen und Insti­tute: etwa das Insti­tut für Freie Berufe für Frei­be­ruf­ler oder regio­nale Grün­dungs­in­itia­ti­ven.

Die Beschei­ni­gung gilt bundes­weit. Sie muss nicht in dem Bundes­land ausge­stellt werden, in dem Sie wohnen. Kammern sind aller­dings nur für Grün­dun­gen in ihrem Bezirk und ihrer Bran­che zustän­dig. Wer außer­halb dieses Rahmens grün­det oder schnell eine Entschei­dung braucht, weicht häufig auf Steu­er­be­ra­ter, Unter­neh­mens­be­ra­ter oder spezia­li­sierte Online-Anbieter aus.

Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?

Eine einheit­li­che Gebühr gibt es nicht. Die Kosten hängen von der Stelle ab, die die Ausstel­lung über­nimmt. Die verbrei­tete Annahme, Kammern würden die Beschei­ni­gung grund­sätz­lich kosten­los ausstel­len, trifft nicht über­all zu. Mehrere IHKs berech­nen zwischen 120 und 250 Euro. Zur Orien­tie­rung:

Fach­kun­dige StelleÜbli­che KostenÜbli­che Dauer
Industrie- und Handels­kam­mer, Hand­werks­kam­merkosten­los bis etwa 250 Euro, je nach Kammereine bis drei Wochen inklu­sive Termin­ver­gabe
Insti­tute und Vereine, etwa für Freie Berufe oder Wirt­schafts­se­nio­renAufwands­pau­schale, etwa 130 bis 150 Eurobis zu vier Wochen
Steu­er­be­ra­ter, Unter­neh­mens­be­ra­ternach Aufwand, Ange­bot vorab einho­lennach Verein­ba­rung, meist wenige Tage
Spezia­li­sierte Online-Anbieteretwa 80 bis 250 Euroein bis fünf Werk­tage, Express oft 24 bis 48 Stun­den

Wer ein geför­der­tes Grün­dungs­coa­ching über einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) nutzt, berei­tet dort Busi­ness­plan und Finanz­plan für die Prüfung vor. Ob die Stel­lung­nahme selbst Teil des Coachings ist, hängt vom Träger und von der Agen­tur ab. Bei viso360 ist die Prüfung von Busi­ness­plan und Finanz­plan mit fach­kun­di­ger Stel­lung­nahme zum Fest­preis erhält­lich, inklu­sive einer Korrek­tur­runde und wahl­weise als Express-Variante. Unab­hän­gig vom Anbie­ter gilt: Der Preis sollte die Prüfung, Hinweise zur Nach­bes­se­rung und die Ausfer­ti­gung des unter­schrie­be­nen Vordrucks umfas­sen.

Welche Unterlagen die fachkundige Stelle braucht

Die fach­kun­dige Stelle beur­teilt ausschließ­lich das, was ihr vorliegt. Voll­stän­dige und in sich stim­mige Unter­la­gen sind deshalb die wich­tigste Voraus­set­zung für eine posi­tive Tragfähigkeitsbescheinigung. Üblich sind:

  • Busi­ness­plan: Geschäfts­idee, Ange­bot, Ziel­gruppe, Markt und Wett­be­werb, Marke­ting und Vertrieb, Stand­ort, Rechts­form und Orga­ni­sa­tion.
  • Finanz­plan: Kapi­tal­be­darfs­plan, Finan­zie­rungs­plan, Umsatz­pla­nung, Renta­bi­li­täts­vor­schau und Liqui­di­täts­plan. Renta­bi­li­tät und Liqui­di­tät soll­ten monat­lich darge­stellt sein, über mindes­tens 24, besser 36 Monate. Eine reine Jahres­über­sicht reicht vielen Stel­len nicht.
  • Priva­ter Finanz­be­darf: Aufstel­lung der Lebens­hal­tungs­kos­ten, damit erkenn­bar ist, ob der geplante Unter­neh­mer­lohn ausreicht.
  • Lebens­lauf und Nach­weise: tabel­la­ri­scher Lebens­lauf, Zeug­nisse, Zerti­fi­kate oder Arbeits­nach­weise, die die fach­li­che Eignung bele­gen.
  • Vordruck der Agen­tur für Arbeit oder des Jobcen­ters: das Formu­lar, das die fach­kun­dige Stelle ausfüllt und unter­schreibt, beim Grün­dungs­zu­schuss der Vordruck BA GZ 04. Mehr dazu im Abschnitt zu Formu­lar und Muster.
  • Bei frühe­rer Selbst­stän­dig­keit: eine kurze Begrün­dung, warum die letzte Tätig­keit been­det wurde.

Wie Sie Text­teil und Finanz­plan aufbauen, damit sie der Prüfung stand­hal­ten, erklärt unser Ratge­ber zum Busi­ness­plan für den Grün­dungs­zu­schuss. Wer Text­teil und Zahlen­teil nicht allein erar­bei­ten möchte, kann Busi­ness­plan und Finanz­plan erstel­len lassen und die ferti­gen Unter­la­gen anschlie­ßend der fach­kun­di­gen Stelle vorle­gen.

Was bei der Tragfähigkeitsprüfung beurteilt wird

Trag­fä­hig bedeu­tet, dass das Unter­neh­men nach einer Anlauf­phase dauer­haft genug erwirt­schaf­tet, um Betriebs­aus­ga­ben, Steu­ern, Sozi­al­ab­ga­ben und den Lebens­un­ter­halt der Grün­de­rin oder des Grün­ders zu decken. Die fach­kun­dige Stelle prüft dafür in der Regel fünf Berei­che:

  • Geschäfts­mo­dell und Markt: Ist erkenn­bar, wer die Kunden sind, warum sie kaufen und wie sich das Ange­bot vom Wett­be­werb abhebt?
  • Umsatz­pla­nung: Sind Preise, Absatz­men­gen und Auslas­tung realis­tisch herge­lei­tet und nicht nur behaup­tet?
  • Kosten und Kapi­tal­be­darf: Sind alle Kosten erfasst, ist der Kapi­tal­be­darf gedeckt und die Finan­zie­rung gesi­chert?
  • Liqui­di­tät und Unter­neh­mer­lohn: Bleibt nach Abzug aller Ausga­ben genug für den priva­ten Lebens­un­ter­halt, und trägt die Liqui­di­tät über die Anlauf­phase?
  • Persön­li­che und fach­li­che Eignung: Ist die Grün­de­rin oder der Grün­der persön­lich und fach­lich für das Vorha­ben geeig­net, passen Quali­fi­ka­tio­nen, Erfah­run­gen und unter­neh­me­ri­sches Know-how dazu, und liegen nötige Zulas­sun­gen oder Geneh­mi­gun­gen vor?

Die Stelle beschei­nigt damit die Plau­si­bi­li­tät der Planung, keine Erfolgs­ga­ran­tie. Die übri­gen Förder­vor­aus­set­zun­gen prüft anschlie­ßend die Agen­tur für Arbeit oder das Jobcen­ter selbst.

Ablauf: In 5 Schritten zur fachkundigen Stellungnahme

  1. Vordruck anfor­dern: Teilen Sie der Agen­tur für Arbeit oder dem Jobcen­ter mit, dass Sie grün­den und eine Förde­rung bean­tra­gen möch­ten. Sie erhal­ten dort den Vordruck für die fach­kun­dige Stelle. Für den Grün­dungs­zu­schuss steht er als BA GZ 04 auch im Down­load­be­reich der Arbeits­agen­tur. Beim Grün­dungs­zu­schuss muss dieser Schritt vor Aufnahme der Selbst­stän­dig­keit erfol­gen.
  2. Busi­ness­plan und Finanz­plan fertig­stel­len: Erstel­len Sie Text­teil und Zahlen­teil so, dass jede Annahme nach­voll­zieh­bar ist. Prüfen Sie, ob Umsatz, Kosten, Kapi­tal­be­darf und Lebens­hal­tungs­kos­ten zusam­men­pas­sen.
  3. Fach­kun­dige Stelle auswäh­len und beauftragen: Klären Sie Zustän­dig­keit, Gebüh­ren und Bear­bei­tungs­zeit. Reichen Sie alle Unter­la­gen voll­stän­dig ein, beim Grün­dungs­zu­schuss zum Beispiel mit dem Muster­an­schrei­ben BA GZ 03, damit die Prüfung sofort begin­nen kann.
  4. Prüfung und Nach­bes­se­rung: Die Stelle prüft die Unter­la­gen und meldet Rück­fra­gen oder Schwach­stel­len. Klei­nere Anpas­sun­gen lassen sich meist kurz­fris­tig einar­bei­ten.
  5. Beschei­ni­gung erhal­ten und einrei­chen: Sie bekom­men den unter­schrie­be­nen Vordruck, oft ergänzt um eine schrift­li­che Beur­tei­lung. Diese Unter­la­gen reichen Sie zusam­men mit Ihrem Antrag bei der Agen­tur für Arbeit oder dem Jobcen­ter ein.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die reine Prüfung eines voll­stän­di­gen Busi­ness­plans dauert selten länger als wenige Stun­den. Entschei­dend ist die Warte­zeit der jewei­li­gen Stelle. Kammern und Insti­tute nennen eine bis vier Wochen, teils mit vorhe­ri­ger Termin­ver­gabe. Steu­er­be­ra­ter und Unter­neh­mens­be­ra­ter arbei­ten nach Verein­ba­rung. Spezia­li­sierte Anbie­ter liefern inner­halb von ein bis fünf Werk­ta­gen, im Express-Verfahren inner­halb von 24 bis 48 Stun­den. Verlangt die Stelle Ände­run­gen am Busi­ness­plan oder Finanz­plan, verlän­gert sich die Bear­bei­tungs­zeit um die Über­ar­bei­tung und die erneute Prüfung.

Planen Sie die Bear­bei­tungs­zeit rück­wärts vom geplan­ten Grün­dungs­da­tum ein, mit Puffer für mögli­che Nach­bes­se­run­gen. Beim Grün­dungs­zu­schuss müssen am Tag der Grün­dung noch mindes­tens 150 Tage Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld bestehen. Bis wann Sie spätes­tens grün­den soll­ten, zeigt der 150-Tage-Rechner in unse­rem Ratge­ber zum Grün­dungs­zu­schuss. Ist die Zeit knapp, wählen Sie eine Stelle mit kurzer Bear­bei­tungs­zeit.

Wenn die fachkundige Stelle die Tragfähigkeit nicht bestätigt

Eine Ableh­nung bedeu­tet in den meis­ten Fällen, dass zentrale Annah­men nicht belegt oder nicht stim­mig sind. Typi­sche Gründe sind zu opti­mis­ti­sche Umsatz­pro­gno­sen, ein unvoll­stän­di­ger Finanz­plan, eine unklar defi­nierte Ziel­gruppe, fehlende Nach­weise der fach­li­chen Eignung oder eine Planung, bei der der Unter­neh­mer­lohn nicht für den Lebens­un­ter­halt reicht.

Bitten Sie in diesem Fall um die konkre­ten Gründe, über­ar­bei­ten Sie die betrof­fe­nen Punkte und lassen Sie die Unter­la­gen erneut prüfen. Viele Stel­len bieten dafür eine Korrek­tur­runde an. Eine Bera­tung zu Busi­ness­plan und Finanz­plan hilft, die Schwach­stel­len gezielt zu schlie­ßen. Da die fach­kun­dige Stelle frei gewählt werden kann, ist auch eine zweite Beur­tei­lung durch eine andere Stelle zuläs­sig. Grund­le­gend über­ar­bei­tet werden muss ein Busi­ness­plan dann, wenn das Geschäfts­mo­dell selbst nicht trägt.

Wich­tig: Eine posi­tive Tragfähigkeitsbescheinigung ist keine Bewil­li­gung. Über die Förde­rung entschei­det allein die Agen­tur für Arbeit oder das Jobcen­ter, und zwar nach Ermes­sen.

Formular und Muster: Was die Agentur für Arbeit vorgibt

Für den Grün­dungs­zu­schuss der Agen­tur für Arbeit gibt es einen bundes­wei­ten Vordruck der Bundes­agen­tur: BA GZ 04 „Stel­lung­nahme Fach­kun­dige Stelle“. Er trägt den Titel „Stel­lung­nahme der fach­kun­di­gen Stelle zur Trag­fä­hig­keit der Exis­tenz­grün­dung“ und wird von der fach­kun­di­gen Stelle ausge­füllt und unter­schrie­ben, nicht von Ihnen. Bei Jobcenter-Leistungen wie dem Einstiegs­geld kann das Jobcen­ter andere Formu­lare und Bezeich­nun­gen verwen­den. Fragen Sie dort nach, welchen Vordruck es für Ihren Antrag verlangt.

Beim Grün­dungs­zu­schuss sind regel­mä­ßig zwei BA-Dokumente im Spiel: der Vordruck BA GZ 04 für die eigent­li­che Stel­lung­nahme der fach­kun­di­gen Stelle und das Muster­an­schrei­ben BA GZ 03, mit dem Sie die Unter­la­gen an die fach­kun­dige Stelle senden und die Stel­lung­nahme anfor­dern können. Die IHK Karls­ruhe nennt in ihrer Check­liste außer­dem das Formu­lar „Aufnahme einer selb­stän­di­gen Tätig­keit“ von Agen­tur oder Jobcen­ter. Manche Stel­len ergän­zen den Vordruck um ein kurzes Gutach­ten. Für das Einstiegs­geld genügt häufig eine zusam­men­fas­sende Beur­tei­lung der Trag­fä­hig­keit.

Gesetz und Vordruck spre­chen von der Stel­lung­nahme einer fach­kun­di­gen Stelle, kurz „fach­kun­dige Stel­lung­nahme“. „Tragfähigkeitsbescheinigung“ ist der gebräuch­li­che Name für dasselbe Doku­ment. Muster und Vorla­gen aus dem Netz haben keinen amtli­chen Charak­ter. Sie zeigen höchs­tens, wie eine Stel­lung­nahme aufge­baut sein kann, erset­zen aber weder den Vordruck Ihrer Agen­tur noch die Beur­tei­lung durch eine fach­kun­dige Stelle.

Fazit: Erst die Planung, dann die Bescheinigung

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist weni­ger eine Forma­lie als das Ergeb­nis einer schlüs­si­gen Planung. Wer Busi­ness­plan, Finanz­plan und priva­ten Finanz­be­darf sauber aufein­an­der abstimmt, erhält die Stel­lung­nahme in der Regel ohne lange Nach­bes­se­rung, gleich ob von Kammer, Bera­tung oder Online-Anbieter.

Ihr nächs­ter Schritt: Fordern Sie den Vordruck bei Ihrer Agen­tur für Arbeit oder Ihrem Jobcen­ter an und wählen Sie eine fach­kun­dige Stelle, deren Bear­bei­tungs­zeit zu Ihrem geplan­ten Grün­dungs­da­tum passt.

Häufige Fragen zur Tragfähigkeitsbescheinigung

Kann ich die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst erstellen?

Nein. Die Stel­lung­nahme muss von einer fach­kun­di­gen Stelle abge­ge­ben werden, die das Vorha­ben unab­hän­gig beur­teilt. Busi­ness­plan und Finanz­plan können Sie selbst erstel­len, die Bestä­ti­gung der Trag­fä­hig­keit nicht.

Geht es auch ohne Businessplan?

Prak­tisch nicht. Die fach­kun­dige Stelle braucht eine schrift­li­che Grund­lage, um die Trag­fä­hig­keit zu beur­tei­len. Busi­ness­plan und Finanz­plan sind deshalb Voraus­set­zung für die Ausstel­lung der Tragfähigkeitsbescheinigung.

Wie lange ist die Tragfähigkeitsbescheinigung gültig?

Eine gesetz­li­che Gültig­keits­dauer gibt es nicht. Die Beschei­ni­gung ist eine Moment­auf­nahme und sollte zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung aktu­ell sein. Ändert sich das Vorha­ben wesent­lich, ist eine neue Beur­tei­lung sinn­voll.

Brauche ich für das Einstiegsgeld vom Jobcenter dieselbe Bescheinigung?

Nicht unbe­dingt. Der Vordruck BA GZ 04 gehört zum Grün­dungs­zu­schuss der Agen­tur für Arbeit. Beim Einstiegs­geld schreibt das Gesetz keine fach­kun­dige Stel­lung­nahme vor. Viele Jobcen­ter fordern trotz­dem einen Busi­ness­plan und eine Beur­tei­lung der Trag­fä­hig­keit an, teils mit eige­nem Vordruck. Klären Sie das vorab mit Ihrem Jobcen­ter.

Ist eine Bescheinigung aus einem anderen Bundesland gültig?

Ja. Die Anfor­de­run­gen an fach­kun­dige Stel­len erge­ben sich aus dem Sozi­al­ge­setz­buch und gelten bundes­weit. Nur Kammern sind an ihren Bezirk und ihre Bran­che gebun­den.

Wer bezahlt die Tragfähigkeitsbescheinigung?

Verlangt die fach­kun­dige Stelle eine Gebühr, tragen Sie diese grund­sätz­lich selbst. Bei einem geför­der­ten Grün­dungs­coa­ching mit Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein über­neh­men Agen­tur für Arbeit oder Jobcen­ter die Kosten des Coachings. Ob die Stel­lung­nahme selbst dazu­ge­hört, hängt vom Träger und von der Agen­tur ab. Fragen Sie im Bera­tungs­ge­spräch nach, ob ein solcher Gutschein für Sie infrage kommt.

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allge­mei­nen Infor­ma­tion und stel­len keine Rechts- oder Steu­er­be­ra­tung dar. Kosten und Bear­bei­tungs­zei­ten sind Orien­tie­rungs­werte aus Anga­ben der jewei­li­gen Stel­len und Anbie­ter. Stand: Okto­ber 2026.

Srikumaran Sooriakumar

Über den Autor

Name: Srikumaran Sooriakumar

Srikumaran Sooriakumar ist Unternehmens- und Gründungsberater bei viso360° an den Standorten Berlin, Frankfurt, Köln und Mainz sowie online. Beratung und Coaching finden auf Deutsch und Englisch statt, darüber hinaus spricht er Tamilisch. Er unterstützt Gründerinnen und Gründer bei Business- und Finanzplanung sowie Unternehmen in Veränderungsprozessen.

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