Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss die Agentur für Arbeit von dem Vorhaben überzeugen, und zwar schriftlich. Der Businessplan mit Finanzplan ist dafür die zentrale Unterlage: Auf ihm beruht die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, und er gehört zu den Unterlagen, auf deren Grundlage die Agentur für Arbeit über die Förderung entscheidet. Dieser Beitrag zeigt, welche Kapitel der Businessplan für den Gründungszuschuss braucht, wie der Finanzplan aufgebaut ist, was bei einer GmbH oder UG gilt, welche Fehler häufig zu Rückfragen führen und wann es sich lohnt, die Unterlagen erstellen zu lassen.
Kurz zusammengefasst:
Der Businessplan ist die Grundlage, auf der eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit Ihrer Gründung bestätigt. Ohne diese Bestätigung gibt es keinen Gründungszuschuss. Der Zuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung, und die Agentur für Arbeit fördert nur eine Existenzgründung, die voraussichtlich tragfähig ist und die Arbeitslosigkeit beendet. Den Nachweis darüber führt nach § 93 Abs. 2 SGB III nicht die Agentur selbst, sondern eine fachkundige Stelle, etwa die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), eine Steuerberatung oder eine Unternehmensberatung wie viso360. Sie beurteilt das Vorhaben auf Grundlage Ihres Businessplans und hält das Ergebnis im Vordruck BA GZ 04 fest.
Der Businessplan erfüllt damit drei Aufgaben. Er belegt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, er zeigt, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, und er macht die Förderfähigkeit erkennbar: Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich, beendet Ihre Arbeitslosigkeit und erfüllt die Voraussetzungen des Gründungszuschusses. Ein Konzept, das diese Voraussetzungen nicht erkennen lässt, reicht für die Förderung nicht aus. Wie der Antrag insgesamt abläuft und welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Gründungszuschuss.
Dieser Beitrag geht von der häufigsten Form aus, dem Einzelunternehmen oder der freiberuflichen Tätigkeit. Was bei einer GmbH oder UG zusätzlich gilt, steht in einem eigenen Abschnitt weiter unten.
Die Bundesagentur für Arbeit nennt für die fachkundige Stelle eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, also den Businessplan, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Zusätzlich gehören ein Lebenslauf und Qualifikationsnachweise wie Zeugnisse oder Zertifikate zum Antrag. Anhand dieser Nachweise prüft die Agentur für Arbeit, ob Sie für die geplante Tätigkeit geeignet sind.
Eine verbindliche Gliederung oder eine Seitenzahl schreibt die Agentur für Arbeit nicht vor. Vorlagen stellen vor allem die fachkundigen Stellen selbst bereit, zum Beispiel die IHKs. In der Praxis haben sich trotzdem feste Bausteine durchgesetzt, die jede fachkundige Stelle erwartet.
Der Textteil erklärt Ihr Vorhaben so, dass eine fachkundige Person ohne Vorwissen versteht, was Sie anbieten, wer kauft und warum das funktioniert. Bewährt hat sich diese Gliederung:
Der Finanzplan ist der Teil, den fachkundige Stellen am genauesten prüfen. Er übersetzt den Textteil in Zahlen und zeigt, ob das Vorhaben trägt. Folgende Bausteine gehören hinein:
| Baustein | Was er zeigt | Zeitraum |
|---|---|---|
| Kapitalbedarfsplan | Investitionen, Gründungskosten, Anlaufkosten und Liquiditätsreserve | einmalig zum Start |
| Finanzierungsplan | Wie der Kapitalbedarf gedeckt wird: Eigenmittel, Darlehen, Förderung | einmalig zum Start |
| Rentabilitätsvorschau | Umsatz minus Kosten, Abschreibungen und Zinsen ergibt den Gewinn | monatlich, mindestens 24, besser 36 Monate |
| Privatentnahmen | Lebenshaltungskosten, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Steuern | monatlich, als Teil der Liquiditätsplanung |
| Liquiditätsplan | Ein- und Auszahlungen inklusive Privatentnahmen, Kontostand je Monat | monatlich, mindestens 24, besser 36 Monate |
Der Liquiditätsplan ist Pflicht, auch wenn er in der Aufzählung der Bundesagentur nicht ausdrücklich steht. Erst er zeigt, ob Ihr Konto in jedem Monat gedeckt ist. Unsere Empfehlung: Planen Sie Rentabilität und Liquidität monatlich für mindestens 24, besser für 36 Monate. Eine reine Jahresübersicht reicht nicht.
Privatentnahmen sind fester Bestandteil der Finanzplanung. Beim Gründungszuschuss geht es nicht nur darum, ob das Unternehmen Gewinn macht, sondern ob Sie davon leben können. Tragen Sie deshalb Ihre Lebenshaltungskosten Monat für Monat im Liquiditätsplan oder in einer separaten Privatentnahmenplanung ein: Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Einkommensteuer, abzüglich Einnahmen wie Kindergeld. Die Planung muss zeigen, dass der Gewinn diese Ausgaben nach der Anlaufphase dauerhaft deckt.
Fachkundige Stellen fragen bei jeder Zahl, woher sie kommt. Leiten Sie den Umsatz aus nachvollziehbaren Größen ab, etwa Stundensatz mal verkaufbare Stunden oder Durchschnittsbon mal Kundenzahl. Ein Beispiel: Eine Grafikdesignerin rechnet mit 80 € je Stunde und im ersten Quartal mit 40 verkauften Stunden im Monat, also 3.200 € Monatsumsatz. Ab dem zweiten Quartal plant sie mehr Stunden, weil zwei frühere Auftraggeber bereits Interesse bekundet haben. Halten Sie im Textteil fest, worauf Ihre Annahmen beruhen, zum Beispiel auf Vorgesprächen mit Kunden, Branchenwerten oder Erfahrungen aus der bisherigen Tätigkeit.
Die fachkundige Stelle prüft vor allem eine Frage: Kann das Vorhaben nach der Anlaufphase dauerhaft Ihren Lebensunterhalt sichern? Lesen Sie Ihren Entwurf deshalb vor der Abgabe mit ihren Augen: Erzählen Textteil und Finanzplan dieselbe Geschichte, sind die Zahlen hergeleitet, deckt der Gewinn Ihre Privatentnahmen, und ist Ihre Eignung belegt? Welche Bereiche die Stelle im Einzelnen beurteilt und wie die Prüfung abläuft, erklärt unser Ratgeber zur fachkundigen Stellungnahme.
Der Gründungszuschuss setzt eine selbstständige Tätigkeit voraus. Gründen Sie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), dürfen Sie sich deshalb nicht als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Geschäftsführerin oder beschäftigter Geschäftsführer in Ihrer eigenen Gesellschaft anstellen. Ob Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer selbstständig tätig sind, stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in einem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV fest. Als selbstständig gilt in der Regel, wer mindestens die Hälfte der Anteile hält oder Beschlüsse der Gesellschaft mit einer umfassenden Sperrminorität verhindern kann.
Halten Sie im Businessplan ausdrücklich fest, dass Sie das Statusfeststellungsverfahren einleiten und wie die Steuern der Gesellschaft abgeführt werden. Im Finanzplan treten an die Stelle der Privatentnahmen Ihr Geschäftsführergehalt und gegebenenfalls Gewinnausschüttungen, dazu kommen Körperschaft‑, Gewerbe- und Einkommensteuer.
Formulierungsbeispiel: „Im Rahmen meiner unternehmerischen Tätigkeit werde ich ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, mit dem festgestellt wird, dass ich als Geschäftsführer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege. Die Umsatzsteuer sowie die Körperschaft- und Gewerbesteuer führt meine Steuerberatung an das Finanzamt ab.“
Ein Businessplan für den Gründungszuschuss muss nicht lang sein. Blähen Sie ihn nicht auf. Die fachkundige Stelle will sehen, was Sie konkret tun: welche Kundinnen und Kunden Sie in den ersten Monaten ansprechen, über welche Kanäle, zu welchen Preisen und mit welchen Kosten. Schreiben Sie in jedem Kapitel nur, was für Ihr Vorhaben gilt.
Allgemeine Marktbeschreibungen, die zu jeder Gründung passen würden, und dieselbe Aussage in mehreren Kapiteln verlängern den Plan, ohne ihn stärker zu machen. Nennen Sie Zahlen einmal im Finanzplan und verweisen Sie im Text darauf, statt sie zu wiederholen. Eine Seitenvorgabe gibt es nicht. Ein kleines Dienstleistungsvorhaben ohne Investitionen kommt mit deutlich weniger Seiten aus als eine Gründung mit Ladenlokal, Personal oder Kredit.
Die meisten Rückfragen der fachkundigen Stelle haben wenige, immer gleiche Ursachen:
Kommt es dennoch zu einer negativen Beurteilung, lassen Sie sich die Gründe nennen, bessern Sie die betroffenen Punkte gezielt nach und legen Sie die Unterlagen erneut vor.
Kostenlose Vorlagen von Kammern, der Gründerplattform oder Banken helfen bei Struktur und Rechenlogik. Wer sein Geschäftsmodell erst noch sortieren muss, kann vorab mit einem Business Model Canvas arbeiten und die Ergebnisse dann in den Businessplan übertragen. Ein fertiges Muster aus dem Internet zu übernehmen, funktioniert dagegen selten: Fachkundige Stellen erkennen austauschbare Texte, und fremde Zahlen passen nicht zu Ihrem Vorhaben.
KI-Werkzeuge wie ChatGPT können beim Formulieren unterstützen. Inhalte und Zahlen müssen aber auf Ihren eigenen Angaben beruhen. Prüfen Sie alle Ergebnisse immer selbst.
Planen Sie für diese Schritte mehrere Wochen ein. Am Tag der Gründung muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld bestehen, deshalb lohnt es sich, früh zu beginnen.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig sein.
Für Businessplan und Finanzplan gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt von Ihrer Zeit, Ihrer Erfahrung mit Zahlen und Ihrer Situation bei der Agentur für Arbeit ab.
Selbst schreiben: Dieser Weg passt, wenn Sie kaufmännische Erfahrung haben und genug Zeit bis zum Gründungsdatum bleibt. Eine Beratung zu Businessplan und Finanzplan kann Sie dabei mit Feedback begleiten.
Gefördertes Coaching: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten eines Gründungscoachings. Sie erarbeiten die Unterlagen selbst, ein Coach unterstützt Sie dabei. Wie Sie den Gutschein bekommen, erklärt unser Beitrag zum AVGS-Gutschein für Gründende.
Erstellen lassen: Wenn die Zeit drängt oder Ihnen Finanzplanung nicht liegt, können Sie Businessplan und Finanzplan für den Gründungszuschuss erstellen lassen. Sie liefern die Inhalte zu Ihrer Geschäftsidee, die Ausarbeitung zu einem abgestimmten Gesamtdokument übernehmen Fachleute.
Auf den Gründungszuschuss besteht kein Anspruch, umso mehr zählt die Qualität Ihrer Unterlagen. Ein überzeugender Businessplan beschreibt konkret, was Sie tun, rechnet mit realistischen Zahlen und zeigt, dass die Gründung förderfähig ist und nach der Anlaufphase auch Ihren Lebensunterhalt trägt. Text und Finanzplan müssen dabei dieselbe Geschichte erzählen.
Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld, rechnen Sie von dort aus rückwärts und legen Sie fest, bis wann Businessplan und Finanzplan bei der fachkundigen Stelle sein müssen.
Nein. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag vor dem Start der Selbstständigkeit stellen. Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme können Sie danach einreichen. Optimal ist es aber, wenn alle Unterlagen fertig sind, bevor Sie gründen: Die fachkundige Stelle braucht für ihre Prüfung Zeit, und ohne ihre Stellungnahme entscheidet die Agentur für Arbeit nicht.
Nur als Ausgangspunkt. Im Textteil verschiebt sich der Fokus: Statt der Voraussetzungen für den Gründungszuschuss steht die Darlehensanfrage im Mittelpunkt, also wofür Sie das Geld brauchen und wie Sie es zurückzahlen. Auch der Finanzteil unterscheidet sich deutlich. Die Bank prüft vor allem den Finanzierungsplan, Ihre Sicherheiten und ob Zins und Tilgung aus dem laufenden Geschäft bezahlt werden können.
Der Aufbau bleibt gleich. Statt der Gewerbeanmeldung melden Sie die Tätigkeit beim Finanzamt an. Die IHK ist für Freie Berufe in der Regel nicht zuständig, die Stellungnahme kommt dann zum Beispiel von einer Steuerberatung, einer Berufskammer oder dem Institut für Freie Berufe.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Über den Gründungszuschuss entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen. Stand: Oktober 2026.
Jetzt E-Mail schreiben
Wir melden uns Mo. - Fr. innerhalb der nächsten 24h bei Ihnen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen