Businessplan und Finanzplan für Ihren Gründungszuschuss professionell erstellen lassen

Der Schritt in die Selbst­stän­dig­keit ist eine große Entschei­dung und der Grün­dungs­zu­schuss kann dabei ein echter Türöff­ner sein. Wenn Sie Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I haben, besteht die Möglich­keit sich Ihre Grün­dung für mehrere Monate finan­zi­ell absi­chern zu lassen.

Die Agen­tur für Arbeit bewer­tet Ihr Vorha­ben auf Basis Ihrer einge­reich­ten Unter­la­gen. Je klarer und nach­voll­zieh­ba­rer Ihr Busi­ness­plan und Ihre Finanz­pla­nung aufge­baut sind, desto besser kann Ihr Vorha­ben für sich spre­chen.

Damit Sie sich auf Ihre Grün­dung konzen­trie­ren können, über­neh­men wir die struk­tu­rierte Ausar­bei­tung Ihrer Unter­la­gen.

  • … den Grün­dungs­zu­schuss bei der Agen­tur für Arbeit bean­tra­gen möch­ten
  • … Ihre Geschäfts­idee bereits beschrei­ben können und daraus profes­sio­nelle Unter­la­gen entwi­ckeln möch­ten
  • … die Ausar­bei­tung von Busi­ness­plan und Finanz­pla­nung in profes­sio­nelle Hände geben möch­ten

Der Grün­dungs­zu­schuss ist eine Förde­rung der Agen­tur für Arbeit für Perso­nen, die aus dem Bezug von Arbeits­lo­sen­geld in die Selbst­stän­dig­keit star­ten.

Für die Entschei­dung bewer­tet die Agen­tur für Arbeit Ihr Vorha­ben auf Basis Ihrer einge­reich­ten Unter­la­gen.

Dazu gehö­ren insbe­son­dere ein klar struk­tu­rier­ter Busi­ness­plan und eine wirt­schaft­lich nach­voll­zieh­bare Finanz­pla­nung.

Für die Gewäh­rung des Grün­der­zu­schus­ses werden außer­dem folgende Punkte geprüft:

  • Ein ausrei­chen­der Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sen­geld I (mind. 150 Tage)
  • Die Aufnahme einer haupt­be­ruf­li­chen selbst­stän­di­gen Tätig­keit
  • Der Nach­weis der Trag­fä­hig­keit des Vorha­bens durch eine fach­kun­dige Stelle
  • Ihre Kennt­nisse und Fähig­kei­ten zur Ausübung der selb­stän­di­gen Tätig­keit

Ob Ihre Situa­tion diese Voraus­set­zun­gen erfüllt, können wir gemein­sam mit Ihnen klären.

Der Grün­dungs­zu­schuss besteht in der ersten Förder­phase (für 6 Monate) aus Ihrem indi­vi­du­el­len Arbeits­lo­sen­geld sowie einer zusätz­li­chen Pauschale von 300 € pro Monat. In der zwei­ten Förder­phase können 300 € monat­lich für weitere 9 Monate hinzu­kom­men.

Je nach indi­vi­du­el­lem ALG-Satz kann die Gesamt­för­de­rung mehrere tausend Euro betra­gen. Der Höchst­be­trag liegt in Summe bei ca. 20.000 €. Die Förde­rung wird zudem steu­er­frei ausge­zahlt.

Die Quali­tät Ihrer Unter­la­gen ist einer der weni­gen Fakto­ren, die Sie aktiv beein­flus­sen können. Genau dabei unter­stüt­zen wir Sie.

  • 30-minütiges Gespräch rund um Ihre Geschäfts­idee
  • Execu­tive Summary
  • Produkt- und Dienst­leis­tungs­be­schrei­bung, Stand der Entwick­lung
  • Geschäfts­mo­dell und Rechts­form­wahl, Vorstel­lung des Grün­dungs­teams, Perso­nal­pla­nung
  • Markt‑, Zielkunden- und Wett­be­werbs­ana­lyse
  • Preis­stra­te­gie, Marketing- und Vertriebs­stra­te­gien
  • Chancen-Risiko-Bewertung
  • Inte­gra­tion bestehen­der Anla­gen zum Text­teil
  • Eine Korrek­tur­schleife nach Fertig­stel­lung
  • 15-minütiges Abschluss­ge­spräch
  • Fina­les Doku­ment als Word und PDF
  • 30-minütiges Gespräch rund um Ihre Geschäfts­idee
  • Umsatz- und Absatz­pla­nung
  • Perso­nal – und Inves­ti­ti­ons­pla­nung
  • Betriebs – und Privat­kos­ten­pla­nung
  • Renta­bi­li­täts­vor­schau
  • Liqui­di­täts­pla­nung
  • Kapi­tal­be­darfs­über­sicht
  • text­li­che Erläu­te­rung der Planung
  • Abstim­mung der Zahlen auf Ihr Vorha­ben
  • Eine Korrek­tur­schleife nach Fertig­stel­lung
  • 15-minütiges Abschluss­ge­spräch
  • Fina­les Doku­ment als Excel-Tabelle, Word und PDF
  • 60-minütiges Gespräch rund um Ihr Vorha­ben
  • Voll­stän­di­ger Busi­ness­plan
  • Voll­stän­dige Finanz­pla­nung inkl. text­li­cher Erläu­te­rung
  • Inhalt­li­che Abstim­mung von Busi­ness­plan und Finanz­plan
  • Eine Korrek­tur­schleife nach Fertig­stel­lung
  • Fach­kun­dige Stel­lung­nahme zur Trag­fä­hig­keit des Vorha­bens*
  • 30-minütiges Abschluss­ge­spräch
  • Busi­ness­plan als Word und PDF
  • Finanz­plan als Excel, Word und PDF
  • Gesamt­do­ku­ment als Word und PDF
  • Fach­kun­dige Stel­lung­nahme als PDF

So läuft die Zusammenarbeit ab

  • Busi­ness­plan Text­teil: 7 Werk­tage
  • Finanz­plan inkl. Erläu­te­rung: 7 Werk­tage
  • Komplett­pa­ket (inkl. fach­kun­di­ger Stel­lung­nahme): 10 Werk­tage

Was ist der Unterschied zwischen einem AVGS-Coaching und unserem Angebot?

Wenn Sie einen AVGS für ein Coaching einset­zen, beglei­tet Sie ein Coach durch den Prozess. Sie entwi­ckeln Ihren Busi­ness­plan und Ihre Finanz­pla­nung Schritt für Schritt selbst auf Basis von Leit­fra­gen, Feed­back und inhalt­li­cher Beglei­tung. Das Ergeb­nis entsteht durch Ihre eigene Ausar­bei­tung.

Unser Ange­bot funk­tio­niert anders: Sie liefern die inhalt­li­chen Grund­la­gen zu Ihrer Geschäfts­idee, wir über­neh­men die struk­tu­rierte Ausar­bei­tung und erstel­len daraus ein voll­stän­di­ges, aufein­an­der abge­stimm­tes Gesamt­do­ku­ment.

Beide Wege können sinn­voll sein – je nach­dem, wie viel Zeit Sie haben, wie sicher Sie sich bei der Ausar­bei­tung fühlen und was Ihre aktu­elle Situa­tion erfor­dert.

Häufig gestellte Fragen rund um unser Angebot für Gründende

Richtet sich dieses Angebot an alle Gründerinnen und Gründer?

Nein. Dieses Ange­bot ist bewusst eng gefasst.

Es rich­tet sich ausschließ­lich an Perso­nen, die aktu­ell Arbeits­lo­sen­geld bezie­hen und konkret planen, den Grün­dungs­zu­schuss bei der Agen­tur für Arbeit zu bean­tra­gen. Wenn Sie Ihre Geschäfts­idee bereits beschrei­ben können und profes­sio­nelle Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung Ihrer Unter­la­gen suchen, sind Sie hier genau rich­tig.

Wenn Sie sich noch in einer frühe­ren Phase befin­den, zum Beispiel Ihre Idee noch entwi­ckeln, grund­sätz­li­che Fragen zur Grün­dung klären oder eine umfas­sen­dere Beglei­tung suchen, dann passt unser Ange­bot für Grün­de­rin­nen und Grün­der besser zu Ihrer Situa­tion.

Kann die Erstellung meiner Unterlagen gefördert werden?

In der Vorbe­rei­tungs­phase Ihrer Grün­dung kann unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen ein Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) der Agen­tur für Arbeit einge­setzt werden.

Damit lassen sich Bera­tungs­leis­tun­gen fördern, zum Beispiel für ein Coaching rund um Ihre Grün­dungs­vor­be­rei­tung (inkl. der Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung von Business- und Finanz­plan).

Ob ein AVGS für Ihre Situa­tion in Frage kommt, hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Lage ab. Gern helfen wir Ihnen dabei, das einzu­ord­nen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass mein Antrag bewilligt wird?

Über die Bewil­li­gung des Grün­dungs­zu­schus­ses entschei­det die Agen­tur für Arbeit auf Basis Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­tion. Dazu gehört unter ande­rem Ihr Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sen­geld, Ihre geplante Tätig­keit und die einge­reich­ten Unter­la­gen.

Was wir beein­flus­sen können, ist die Quali­tät und Nach­voll­zieh­bar­keit Ihrer Unter­la­gen. Wir sorgen dafür, dass typi­sche Fehler vermie­den werden und Ihre Unter­la­gen klar, schlüs­sig und über­zeu­gend aufbe­rei­tet sind.

Eine Garan­tie für die Bewil­li­gung kann und darf niemand geben, alles andere wäre unse­riös. Was wir Ihnen zusi­chern: Unter­la­gen, die inhalt­lich voll­stän­dig, klar struk­tu­riert und auf die Anfor­de­run­gen der Agen­tur für Arbeit abge­stimmt sind.

Kann ich den AVGS und den Gründungszuschuss gleichzeitig nutzen?

AVGS und Grün­dungs­zu­schuss sind zwei getrennte Förder­instru­mente der Agen­tur für Arbeit mit unter­schied­li­chen Funk­tio­nen.

Der AVGS wird häufig in der Vorbe­rei­tungs­phase einge­setzt, zum Beispiel für Coaching oder Bera­tung rund um die Grün­dung.

Der Grün­dungs­zu­schuss unter­stützt Sie finan­zi­ell beim Start in die Selbst­stän­dig­keit.

Eine Kombi­na­tion kann sinn­voll sein, wenn Sie zunächst Unter­stüt­zung bei der Vorbe­rei­tung Ihrer Grün­dung nutzen und anschlie­ßend den Grün­dungs­zu­schuss bean­tra­gen.

Über die Bewil­li­gung entschei­det die Agen­tur für Arbeit auf Basis Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­tion.

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