Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchte, steht vor vielen Fragen: Passt die Selbstständigkeit zu mir? Trägt die Geschäftsidee? Wie entsteht ein belastbarer Businessplan? Ein Gründungscoaching hilft, diese Fragen geordnet zu klären. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter die Kosten für das Coaching vollständig. Dieser Beitrag erklärt, was ein AVGS-Gründungscoaching umfasst, wer den Gutschein bekommt, wie Sie ihn beantragen und wie das Coaching mit Gründungszuschuss und fachkundiger Stellungnahme zusammenhängt. Ein Musteranschreiben für Ihren Antrag finden Sie ebenfalls.
Kurz zusammengefasst:
Der AVGS ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Im Alltag ist meist vom AVGS-Gutschein die Rede, obwohl das „G“ bereits für Gutschein steht. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III, für Menschen in der Grundsicherung gilt er über § 16 SGB II. Mit dem Gutschein bescheinigt die Behörde, dass die Fördervoraussetzungen vorliegen, und legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest. Den passenden Anbieter wählen Sie selbst.
Das Gründungscoaching, oft auch Gründercoaching genannt, ist eine von mehreren AVGS-Maßnahmen. Es zählt zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit“ und wird bei einem zugelassenen Maßnahmeträger eingelöst (AVGS-MAT). Daneben gibt es AVGS-Maßnahmen für die Rückkehr in eine Beschäftigung, etwa Bewerbungscoachings, die private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV) oder eine kurze betriebliche Erprobung bei einem Arbeitgeber (AVGS-MAG). Vom Bildungsgutschein unterscheidet sich der AVGS im Zweck: Der Bildungsgutschein fördert eine berufliche Weiterbildung, der AVGS Coachings und Aktivierungsmaßnahmen.
Einen festen Geldwert hat der AVGS nicht. Er deckt die Kosten der Maßnahme, die im Gutschein festgelegt ist, und der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Zurückzahlen müssen Sie nichts.
Ein Gründungscoaching begleitet Sie von der ersten Idee bis zu antragsreifen Unterlagen. Es kann auch dazu dienen, sich zu orientieren und herauszufinden, ob die Selbstständigkeit überhaupt der richtige Weg für Sie ist. Typische Themen sind:
Die Kosten des Coachings trägt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, für Sie ist es kostenfrei. Fahrkosten und Kosten der Kinderbetreuung können zusätzlich erstattet werden, wenn Sie das vor Beginn der Maßnahme klären. Den Umfang legt die Behörde im Gutschein fest. Eine gesetzliche Stundenzahl gibt es nicht, die Angaben schwanken je nach Agentur und Vorhaben deutlich. Inhalte und Tempo richten sich individuell nach Ihrem Vorhaben. Viele Coachings finden als Einzelcoaching statt, online oder vor Ort.
Der Anbieter muss nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein, und auch die konkrete Maßnahme braucht eine Zulassung. Zugelassene Angebote finden Sie im Portal „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur für Arbeit.
Im Mittelpunkt steht Ihre eigene Arbeit am Vorhaben. Sie entwickeln Businessplan und Finanzplanung selbst, der Coach begleitet Sie mit Struktur, Fragen und Rückmeldung. Die Agentur für Arbeit Hamburg weist zum Beispiel darauf hin, dass der AVGS diese Begleitung fördert und nicht die Erstellung der Unterlagen durch Dritte.
Förderfähig sind Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungsuchende. Für Gründende bedeutet das in der Praxis:
Nicht förderfähig sind Beschäftigte in einer unbefristeten Stelle, die nur aus persönlichen Gründen wechseln möchten.
Wichtig: Für ein Gründungscoaching gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS. Er ist hier eine sogenannte Ermessensleistung. Der oft zitierte Anspruch nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit (§ 45 Abs. 7 SGB III) gilt nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung, nicht für ein Coaching zur Selbstständigkeit.
Im Jobcenter gilt seit der Grundsicherungsreform 2026 zusätzlich der Vorrang der Vermittlung (§ 3a SGB II). Eine Maßnahme wie ein Coaching kommt dort nur infrage, wenn sie erfolgversprechender ist als die direkte Vermittlung in Arbeit. Ein durchdachtes Gründungsvorhaben ist deshalb Ihr stärkstes Argument.
Wie lange der Gutschein gilt, legt die Fachkraft im Einzelfall fest. Bei Bezug von Arbeitslosengeld reicht die Gültigkeit höchstens bis zum Ende des Anspruchs. Verstreicht die Frist ungenutzt, kann der Gutschein neu ausgestellt werden.
Den AVGS können Sie im Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft beantragen. Ein kurzes schriftliches Anschreiben hilft zusätzlich, Ihr Anliegen klar zu benennen, und dokumentiert, wann Sie den Antrag gestellt haben. Sie können den folgenden Text übernehmen und Ihre Angaben ergänzen:
Betreff: Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III (MAT)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane, mich selbstständig zu machen, und möchte mich auf diesem Weg durch ein Gründungscoaching begleiten lassen. Hiermit beantrage ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (Existenzgründungsberatung).
Gern erhalte ich den Gutschein digital über mein Postfach im Online-Portal der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Alternativ nehme ich ihn persönlich in Empfang, oder Sie senden ihn per Post an die oben genannte Adresse. Für Rückfragen erreichen Sie mich per E‑Mail an [E‑Mail-Adresse] oder telefonisch unter [Telefonnummer].
Sollten Sie meinen Antrag ablehnen, bitte ich um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid mit Begründung (§ 35 SGB X).
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Name], Kundennummer [Ihre Kundennummer]
Ergänzen Sie im Briefkopf Ihre Anschrift, das Datum und die Adresse Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters, und unterschreiben Sie das Schreiben.
Weil die Bewilligung des AVGS im Ermessen der Behörde liegt, entscheidet oft die Vorbereitung auf das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Diese Punkte helfen:
Wird der AVGS-Gutschein abgelehnt, lassen Sie sich die Gründe erläutern und bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind ein noch zu vages Vorhaben, eine bereits aufgenommene Selbstständigkeit oder ein Anbieter ohne Zulassung. Oft hilft es, das Konzept nachzuschärfen und erneut das Gespräch zu suchen.
Der AVGS finanziert die Vorbereitung, der Gründungszuschuss den Start, und die fachkundige Stellungnahme ist die Brücke dazwischen. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie anschließend den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III beantragen. Er setzt unter anderem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen voraus, und der Antrag muss vor dem Start der Selbstständigkeit gestellt werden. Alle Voraussetzungen und die Höhe der Förderung erklärt unser Ratgeber zum Gründungszuschuss.
Für diesen Antrag brauchen Sie eine fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestätigt. Im Coaching bereiten Sie Businessplan und Finanzplan so vor, dass sie dieser Prüfung standhalten. Ob die Stellungnahme selbst Teil des Coachings ist, hängt vom Träger und von der Agentur ab. Wer sie ausstellt und was sie kostet, lesen Sie im Ratgeber zur fachkundigen Stellungnahme. Die Teilnahme an einer Maßnahme zur Gründungsvorbereitung kann zudem als Nachweis Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dienen.
Auf die Reihenfolge kommt es an: erst das Coaching, dann der Start. Sobald Sie hauptberuflich selbstständig sind, endet die Arbeitslosigkeit, und die Bewilligung des AVGS wird aufgehoben. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II beantragen, über das ebenfalls das Jobcenter entscheidet.
Für Businessplan und Finanzplan gibt es zwei Wege: Entweder Sie erarbeiten die Unterlagen selbst mit einem geförderten Coaching, oder Sie lassen sie erstellen.
AVGS-Coaching: Dieser Weg passt, wenn Sie Ihren Businessplan selbst erarbeiten möchten und dafür Zeit haben. Der Coach stellt Leitfragen, gibt Feedback und hilft beim Finanzplan, die Ausarbeitung liegt aber bei Ihnen. Bei viso360 läuft ein AVGS-Gründungscoaching über unseren zertifizierten Partnerträger Karriere.Haus (EWU Dr. Wallberg & Partner GmbH). Das Coaching findet bundesweit online statt oder vor Ort in Köln, Frankfurt, Berlin und Mainz. Sprechen Sie uns an, wir stellen den Kontakt her und unterstützen Sie beim Angebot für Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Unterlagen erstellen lassen: Dieser Weg passt, wenn die Zeit drängt, etwa weil der Restanspruch auf Arbeitslosengeld knapp wird, oder wenn Sie sich bei Zahlen und Struktur unsicher fühlen. Dann ist es sinnvoller, Businessplan und Finanzplan erstellen zu lassen. Sie liefern die Inhalte zu Ihrer Geschäftsidee, die Ausarbeitung zu einem abgestimmten Gesamtdokument übernehmen Fachleute. Diese Leistung ist nicht über den AVGS förderfähig. Welche Fördermittel zu Ihrer Situation passen, klärt eine Fördermittelberatung.
Der AVGS-Gutschein macht ein professionelles Gründungscoaching für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte kostenfrei. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Umso mehr zählt ein klar beschriebenes Vorhaben im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Richtig genutzt, hilft das Coaching bei der Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit und legt die Grundlage für einen tragfähigen Start.
Ihr nächster Schritt: Fassen Sie Ihre Geschäftsidee auf einer Seite zusammen, schicken Sie das Musteranschreiben an Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch. Wenn Sie vorab klären möchten, ob ein Coaching oder die Erstellung der Unterlagen besser zu Ihnen passt, finden Sie in unserer Gründungsberatung den passenden Einstieg.
Ein fester Betrag steht nicht auf dem Gutschein. Bezahlt wird, was der zugelassene Träger für die konkrete Maßnahme abrechnet. Ob diese Kosten angemessen sind, wird bereits bei der Zulassung der Maßnahme geprüft. Eine Zuzahlung von Ihnen ist nicht vorgesehen.
Ein fertiges Konzept ist keine Voraussetzung, denn im Coaching wird die Idee gerade erst geschärft. Ihre Vermittlungsfachkraft muss aber erkennen können, dass Sie ernsthaft eine Selbstständigkeit in Betracht ziehen. Eine grobe Skizze von Angebot und Zielgruppe hilft, die Notwendigkeit der Förderung zu begründen.
Ja, sofern der Träger das Format anbietet und die Maßnahme dafür zugelassen ist. Termine per Video sparen Wege, gerade außerhalb größerer Städte. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Gutschein regional beschränkt ist. Das spielt vor allem bei Terminen vor Ort eine Rolle.
Ja. Eine Ablehnung betrifft die damalige Entscheidung, nicht jede künftige. Hat sich Ihre Lage geändert oder ist Ihr Vorhaben inzwischen konkreter, lohnt ein neues Gespräch. Gegen den ersten Bescheid bleibt der Widerspruch möglich, solange die Frist läuft.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage berücksichtigt die Grundsicherungsreform 2026. Stand: Oktober 2026.
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