AVGS-Gutschein für Gründende: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf des Gründungscoachings

Autor: Johannes Hartmann · 14. Oktober 2026 · Lesezeit: 12 Min.

Wer aus der Arbeits­lo­sig­keit heraus grün­den möchte, steht vor vielen Fragen: Passt die Selbst­stän­dig­keit zu mir? Trägt die Geschäfts­idee? Wie entsteht ein belast­ba­rer Busi­ness­plan? Ein Grün­dungs­coa­ching hilft, diese Fragen geord­net zu klären. Mit einem Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) über­nimmt die Arbeits­agen­tur oder das Jobcen­ter die Kosten für das Coaching voll­stän­dig. Dieser Beitrag erklärt, was ein AVGS-Gründungscoaching umfasst, wer den Gutschein bekommt, wie Sie ihn bean­tra­gen und wie das Coaching mit Grün­dungs­zu­schuss und fach­kun­di­ger Stel­lung­nahme zusam­men­hängt. Ein Muster­an­schrei­ben für Ihren Antrag finden Sie eben­falls.

Kurz zusam­men­ge­fasst:

  • Förde­rung: Agen­tur für Arbeit oder Jobcen­ter tragen die Kosten eines zuge­las­se­nen Grün­dungs­coa­chings voll­stän­dig.
  • Voraus­set­zung: Sie sind arbeits­los, von Arbeits­lo­sig­keit bedroht oder bezie­hen Grund­si­che­rungs­geld. Einen Rechts­an­spruch gibt es nicht.
  • Antrag: form­los oder mit unse­rem Muster­an­schrei­ben, danach im persön­li­chen Gespräch mit Ihrer Vermitt­lungs­fach­kraft.
  • Inhalte: alle Themen rund um die Selbst­stän­dig­keit, etwa Geschäfts­idee, Busi­ness­plan, Finanz­pla­nung, Marke­ting und Rechts­form.

Was ist ein AVGS-Gründungscoaching?

Der AVGS ist eine Förder­zu­sage der Agen­tur für Arbeit oder des Jobcen­ters. Im Alltag ist meist vom AVGS-Gutschein die Rede, obwohl das „G“ bereits für Gutschein steht. Rechts­grund­lage ist § 45 SGB III, für Menschen in der Grund­si­che­rung gilt er über § 16 SGB II. Mit dem Gutschein beschei­nigt die Behörde, dass die Förder­vor­aus­set­zun­gen vorlie­gen, und legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest. Den passen­den Anbie­ter wählen Sie selbst.

Das Grün­dungs­coa­ching, oft auch Grün­der­coa­ching genannt, ist eine von mehre­ren AVGS-Maßnahmen. Es zählt zur „Heran­füh­rung an eine selbst­stän­dige Tätig­keit“ und wird bei einem zuge­las­se­nen Maßnah­me­trä­ger einge­löst (AVGS-MAT). Dane­ben gibt es AVGS-Maßnahmen für die Rück­kehr in eine Beschäf­ti­gung, etwa Bewer­bungs­coa­chings, die private Arbeits­ver­mitt­lung (AVGS-MPAV) oder eine kurze betrieb­li­che Erpro­bung bei einem Arbeit­ge­ber (AVGS-MAG). Vom Bildungs­gut­schein unter­schei­det sich der AVGS im Zweck: Der Bildungs­gut­schein fördert eine beruf­li­che Weiter­bil­dung, der AVGS Coachings und Akti­vie­rungs­maß­nah­men.

Einen festen Geld­wert hat der AVGS nicht. Er deckt die Kosten der Maßnahme, die im Gutschein fest­ge­legt ist, und der Träger rech­net direkt mit der Agen­tur für Arbeit oder dem Jobcen­ter ab. Zurück­zah­len müssen Sie nichts.

Was umfasst ein Gründungscoaching mit AVGS?

Ein Grün­dungs­coa­ching beglei­tet Sie von der ersten Idee bis zu antrags­rei­fen Unter­la­gen. Es kann auch dazu dienen, sich zu orien­tie­ren und heraus­zu­fin­den, ob die Selbst­stän­dig­keit über­haupt der rich­tige Weg für Sie ist. Typi­sche Themen sind:

  • Orien­tie­rung: Stär­ken, Moti­va­tion und Rahmen­be­din­gun­gen klären, bevor Sie Zeit und Geld inves­tie­ren.
  • Geschäfts­idee und Markt: Ange­bot schär­fen, Ziel­gruppe und Wett­be­werb analy­sie­ren, Stand­ort und Preise begrün­den.
  • Busi­ness­plan: Aufbau und schlüs­sige Argu­men­ta­tion, die Sie mit Unter­stüt­zung des Coaches selbst ausar­bei­ten.
  • Finanz­pla­nung: Kapi­tal­be­darf, Umsatz­pla­nung, Renta­bi­li­täts­vor­schau und Liqui­di­täts­plan.
  • Marke­ting und Vertrieb: Wie Sie Ihre ersten Kundin­nen und Kunden gewin­nen.
  • Rechts­form, Steu­ern und Versi­che­run­gen: Grund­la­gen, die vor dem Start geklärt sein soll­ten.
  • Förde­rung und Finan­zie­rung: Grün­dungs­zu­schuss, Einstiegs­geld und weitere Programme.

Die Kosten des Coachings trägt die Agen­tur für Arbeit oder das Jobcen­ter, für Sie ist es kosten­frei. Fahr­kos­ten und Kosten der Kinder­be­treu­ung können zusätz­lich erstat­tet werden, wenn Sie das vor Beginn der Maßnahme klären. Den Umfang legt die Behörde im Gutschein fest. Eine gesetz­li­che Stun­den­zahl gibt es nicht, die Anga­ben schwan­ken je nach Agen­tur und Vorha­ben deut­lich. Inhalte und Tempo rich­ten sich indi­vi­du­ell nach Ihrem Vorha­ben. Viele Coachings finden als Einzel­coa­ching statt, online oder vor Ort.

Der Anbie­ter muss nach der Akkreditierungs- und Zulas­sungs­ver­ord­nung Arbeits­för­de­rung (AZAV) zuge­las­sen sein, und auch die konkrete Maßnahme braucht eine Zulas­sung. Zuge­las­sene Ange­bote finden Sie im Portal „Coaching & Akti­vie­rung“ der Bundes­agen­tur für Arbeit.

Im Mittel­punkt steht Ihre eigene Arbeit am Vorha­ben. Sie entwi­ckeln Busi­ness­plan und Finanz­pla­nung selbst, der Coach beglei­tet Sie mit Struk­tur, Fragen und Rück­mel­dung. Die Agen­tur für Arbeit Hamburg weist zum Beispiel darauf hin, dass der AVGS diese Beglei­tung fördert und nicht die Erstel­lung der Unter­la­gen durch Dritte.

Wer bekommt einen AVGS für das Gründungscoaching?

Förder­fä­hig sind Arbeits­lose, von Arbeits­lo­sig­keit bedrohte Arbeit­su­chende und Ausbil­dung­s­u­chende. Für Grün­dende bedeu­tet das in der Praxis:

  • Arbeits­lo­sen­geld I: Zustän­dig ist die Arbeits­agen­tur. Wer den Grün­dungs­zu­schuss anstrebt, nutzt das Coaching häufig zur Vorbe­rei­tung.
  • Grund­si­che­rungs­geld (früher Bürger­geld): Zustän­dig ist das Jobcen­ter. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leis­tung Grund­si­che­rungs­geld.
  • Drohende Arbeits­lo­sig­keit: Wer von Arbeits­lo­sig­keit bedroht ist, etwa nach einer Kündi­gung oder weil der Vertrag ausläuft, meldet sich arbeit­su­chend und kann bereits vor dem letz­ten Arbeits­tag geför­dert werden.

Nicht förder­fä­hig sind Beschäf­tigte in einer unbe­fris­te­ten Stelle, die nur aus persön­li­chen Grün­den wech­seln möch­ten.

Wich­tig: Für ein Grün­dungs­coa­ching gibt es keinen Rechts­an­spruch auf einen AVGS. Er ist hier eine soge­nannte Ermes­sens­leis­tung. Der oft zitierte Anspruch nach sechs Wochen Arbeits­lo­sig­keit (§ 45 Abs. 7 SGB III) gilt nur für den Gutschein zur priva­ten Arbeits­ver­mitt­lung, nicht für ein Coaching zur Selbst­stän­dig­keit.

Im Jobcen­ter gilt seit der Grund­si­che­rungs­re­form 2026 zusätz­lich der Vorrang der Vermitt­lung (§ 3a SGB II). Eine Maßnahme wie ein Coaching kommt dort nur infrage, wenn sie erfolg­ver­spre­chen­der ist als die direkte Vermitt­lung in Arbeit. Ein durch­dach­tes Grün­dungs­vor­ha­ben ist deshalb Ihr stärks­tes Argu­ment.

AVGS beantragen: Ablauf in 5 Schritten

  1. Antrag stel­len und Gespräch führen: Stel­len Sie den Antrag form­los oder mit dem Muster­an­schrei­ben weiter unten und spre­chen Sie Ihre Vermitt­lungs­fach­kraft im persön­li­chen Gespräch auf den Grün­dungs­wunsch an. Brin­gen Sie eine kurze Beschrei­bung Ihrer Geschäfts­idee mit.
  2. Coach auswäh­len und Ange­bot anfor­dern: Suchen Sie einen zuge­las­se­nen Träger, zum Beispiel im Portal „Coaching & Akti­vie­rung“. Häufig verlangt die Agen­tur für Arbeit oder das Jobcen­ter nach dem Gespräch ein Ange­bot des Trägers und stellt erst darauf­hin den Gutschein aus. Die Vermitt­lungs­fach­kraft darf aus Neutra­li­täts­grün­den keinen bestimm­ten Anbie­ter empfeh­len. Die Wahl des Trägers liegt also bei Ihnen. Wenn Sie ein AVGS-Gründungscoaching über unse­ren Part­ner­trä­ger Karriere.Haus nutzen möch­ten, fordern Sie das Ange­bot direkt bei uns an. Oft ist vorab ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch mit dem Träger möglich.
  3. AVGS erhal­ten: Hält die Behörde das Coaching für sinn­voll, stellt sie den AVGS aus. Darin stehen Maßnah­me­ziel, Umfang, Gültig­keits­dauer und Region.
  4. Gutschein einlö­sen: Der Träger prüft den AVGS und füllt die nöti­gen Formu­lare aus, zum Beispiel das Bestä­ti­gungs­schrei­ben des Maßnah­me­trä­gers. Die Unter­la­gen reichen Sie selbst ein, über das Vermitt­lungs­post­fach oder online. Einen Antrag, den der Träger in Ihrem Namen stellt, akzep­tiert die Behörde nicht.
  5. Coaching star­ten: Mit dem Bewil­li­gungs­be­scheid kann das Coaching begin­nen. Achten Sie darauf, inner­halb der Gültig­keits­frist zu star­ten.

Wie lange der Gutschein gilt, legt die Fach­kraft im Einzel­fall fest. Bei Bezug von Arbeits­lo­sen­geld reicht die Gültig­keit höchs­tens bis zum Ende des Anspruchs. Verstreicht die Frist unge­nutzt, kann der Gutschein neu ausge­stellt werden.

Musteranschreiben: AVGS für ein Gründungscoaching beantragen

Den AVGS können Sie im Gespräch mit Ihrer Vermitt­lungs­fach­kraft bean­tra­gen. Ein kurzes schrift­li­ches Anschrei­ben hilft zusätz­lich, Ihr Anlie­gen klar zu benen­nen, und doku­men­tiert, wann Sie den Antrag gestellt haben. Sie können den folgen­den Text über­neh­men und Ihre Anga­ben ergän­zen:

Betreff: Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III (MAT)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane, mich selbst­stän­dig zu machen, und möchte mich auf diesem Weg durch ein Grün­dungs­coa­ching beglei­ten lassen. Hier­mit bean­trage ich einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein für eine Maßnahme zur Heran­füh­rung an eine selbst­stän­dige Tätig­keit (Exis­tenz­grün­dungs­be­ra­tung).

Gern erhalte ich den Gutschein digi­tal über mein Post­fach im Online-Portal der Agen­tur für Arbeit oder des Jobcen­ters. Alter­na­tiv nehme ich ihn persön­lich in Empfang, oder Sie senden ihn per Post an die oben genannte Adresse. Für Rück­fra­gen errei­chen Sie mich per E‑Mail an [E‑Mail-Adresse] oder tele­fo­nisch unter [Tele­fon­num­mer].

Soll­ten Sie meinen Antrag ableh­nen, bitte ich um einen schrift­li­chen, rechts­mit­tel­fä­hi­gen Bescheid mit Begrün­dung (§ 35 SGB X).

Mit freund­li­chen Grüßen
[Vorname Name], Kunden­num­mer [Ihre Kunden­num­mer]

Ergän­zen Sie im Brief­kopf Ihre Anschrift, das Datum und die Adresse Ihrer Agen­tur für Arbeit oder Ihres Jobcen­ters, und unter­schrei­ben Sie das Schrei­ben.

Wie überzeugen Sie im AVGS-Gespräch, und was tun bei einer Ablehnung?

Weil die Bewil­li­gung des AVGS im Ermes­sen der Behörde liegt, entschei­det oft die Vorbe­rei­tung auf das Gespräch mit Ihrer Vermitt­lungs­fach­kraft. Diese Punkte helfen:

  • Vorha­ben konkret beschrei­ben: Was wollen Sie anbie­ten, für wen, und welche Erfah­rung brin­gen Sie mit?
  • Bedarf begrün­den: Benen­nen Sie, wo Sie Unter­stüt­zung brau­chen, etwa beim Finanz­plan oder bei der Einschät­zung des Mark­tes.
  • Orien­tie­rung als Ziel nennen: Auch wenn Sie noch unsi­cher sind, ob die Selbst­stän­dig­keit zu Ihnen passt, ist das ein legi­ti­mer Grund für ein Coaching. Es hilft, diese Frage fundiert zu beant­wor­ten, bevor Sie grün­den.
  • Zeit­plan nennen: Zeigen Sie, wann Sie grün­den wollen und warum das Coaching vorher statt­fin­den muss.

Wird der AVGS-Gutschein abge­lehnt, lassen Sie sich die Gründe erläu­tern und bitten Sie um einen schrift­li­chen Bescheid. Gegen den Bescheid können Sie inner­halb eines Monats Wider­spruch einle­gen. Häufige Gründe für eine Ableh­nung sind ein noch zu vages Vorha­ben, eine bereits aufge­nom­mene Selbst­stän­dig­keit oder ein Anbie­ter ohne Zulas­sung. Oft hilft es, das Konzept nach­zu­schär­fen und erneut das Gespräch zu suchen.

Wie hängen AVGS, Gründungszuschuss und fachkundige Stellungnahme zusammen?

Der AVGS finan­ziert die Vorbe­rei­tung, der Grün­dungs­zu­schuss den Start, und die fach­kun­dige Stel­lung­nahme ist die Brücke dazwi­schen. Wenn Sie Arbeits­lo­sen­geld I bezie­hen, können Sie anschlie­ßend den Grün­dungs­zu­schuss nach § 93 SGB III bean­tra­gen. Er setzt unter ande­rem einen Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sen­geld von mindes­tens 150 Tagen voraus, und der Antrag muss vor dem Start der Selbst­stän­dig­keit gestellt werden. Alle Voraus­set­zun­gen und die Höhe der Förde­rung erklärt unser Ratge­ber zum Grün­dungs­zu­schuss.

Für diesen Antrag brau­chen Sie eine fach­kun­dige Stel­lung­nahme, die die Trag­fä­hig­keit Ihres Vorha­bens bestä­tigt. Im Coaching berei­ten Sie Busi­ness­plan und Finanz­plan so vor, dass sie dieser Prüfung stand­hal­ten. Ob die Stel­lung­nahme selbst Teil des Coachings ist, hängt vom Träger und von der Agen­tur ab. Wer sie ausstellt und was sie kostet, lesen Sie im Ratge­ber zur fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme. Die Teil­nahme an einer Maßnahme zur Grün­dungs­vor­be­rei­tung kann zudem als Nach­weis Ihrer Kennt­nisse und Fähig­kei­ten dienen.

Auf die Reihen­folge kommt es an: erst das Coaching, dann der Start. Sobald Sie haupt­be­ruf­lich selbst­stän­dig sind, endet die Arbeits­lo­sig­keit, und die Bewil­li­gung des AVGS wird aufge­ho­ben. Wer Grund­si­che­rungs­geld bezieht, kann statt des Grün­dungs­zu­schus­ses das Einstiegs­geld nach § 16b SGB II bean­tra­gen, über das eben­falls das Jobcen­ter entschei­det.

AVGS-Coaching oder Businessplan erstellen lassen: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Für Busi­ness­plan und Finanz­plan gibt es zwei Wege: Entwe­der Sie erar­bei­ten die Unter­la­gen selbst mit einem geför­der­ten Coaching, oder Sie lassen sie erstel­len.

AVGS-Coaching: Dieser Weg passt, wenn Sie Ihren Busi­ness­plan selbst erar­bei­ten möch­ten und dafür Zeit haben. Der Coach stellt Leit­fra­gen, gibt Feed­back und hilft beim Finanz­plan, die Ausar­bei­tung liegt aber bei Ihnen. Bei viso360 läuft ein AVGS-Gründungscoaching über unse­ren zerti­fi­zier­ten Part­ner­trä­ger Karriere.Haus (EWU Dr. Wall­berg & Part­ner GmbH). Das Coaching findet bundes­weit online statt oder vor Ort in Köln, Frank­furt, Berlin und Mainz. Spre­chen Sie uns an, wir stel­len den Kontakt her und unter­stüt­zen Sie beim Ange­bot für Ihre Agen­tur für Arbeit oder Ihr Jobcen­ter.

Unter­la­gen erstel­len lassen: Dieser Weg passt, wenn die Zeit drängt, etwa weil der Rest­an­spruch auf Arbeits­lo­sen­geld knapp wird, oder wenn Sie sich bei Zahlen und Struk­tur unsi­cher fühlen. Dann ist es sinn­vol­ler, Busi­ness­plan und Finanz­plan erstel­len zu lassen. Sie liefern die Inhalte zu Ihrer Geschäfts­idee, die Ausar­bei­tung zu einem abge­stimm­ten Gesamt­do­ku­ment über­neh­men Fach­leute. Diese Leis­tung ist nicht über den AVGS förder­fä­hig. Welche Förder­mit­tel zu Ihrer Situa­tion passen, klärt eine Förder­mit­tel­be­ra­tung.

Fazit: Mit dem AVGS gut vorbereitet in die Selbstständigkeit

Der AVGS-Gutschein macht ein profes­sio­nel­les Grün­dungs­coa­ching für Arbeits­lose und von Arbeits­lo­sig­keit Bedrohte kosten­frei. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Umso mehr zählt ein klar beschrie­be­nes Vorha­ben im Gespräch mit der Agen­tur für Arbeit oder dem Jobcen­ter. Rich­tig genutzt, hilft das Coaching bei der Entschei­dung für oder gegen die Selbst­stän­dig­keit und legt die Grund­lage für einen trag­fä­hi­gen Start.

Ihr nächs­ter Schritt: Fassen Sie Ihre Geschäfts­idee auf einer Seite zusam­men, schi­cken Sie das Muster­an­schrei­ben an Ihre Agen­tur für Arbeit oder Ihr Jobcen­ter und verein­ba­ren Sie ein Bera­tungs­ge­spräch. Wenn Sie vorab klären möch­ten, ob ein Coaching oder die Erstel­lung der Unter­la­gen besser zu Ihnen passt, finden Sie in unse­rer Grün­dungs­be­ra­tung den passen­den Einstieg.

Häufige Fragen zum AVGS-Gutschein

Wie viel Geld ist ein AVGS wert?

Ein fester Betrag steht nicht auf dem Gutschein. Bezahlt wird, was der zuge­las­sene Träger für die konkrete Maßnahme abrech­net. Ob diese Kosten ange­mes­sen sind, wird bereits bei der Zulas­sung der Maßnahme geprüft. Eine Zuzah­lung von Ihnen ist nicht vorge­se­hen.

Bekomme ich einen AVGS auch ohne ausgearbeitete Geschäftsidee?

Ein ferti­ges Konzept ist keine Voraus­set­zung, denn im Coaching wird die Idee gerade erst geschärft. Ihre Vermitt­lungs­fach­kraft muss aber erken­nen können, dass Sie ernst­haft eine Selbst­stän­dig­keit in Betracht ziehen. Eine grobe Skizze von Ange­bot und Ziel­gruppe hilft, die Notwen­dig­keit der Förde­rung zu begrün­den.

Kann ich das Gründungscoaching komplett online machen?

Ja, sofern der Träger das Format anbie­tet und die Maßnahme dafür zuge­las­sen ist. Termine per Video sparen Wege, gerade außer­halb größe­rer Städte. Prüfen Sie außer­dem, ob Ihr Gutschein regio­nal beschränkt ist. Das spielt vor allem bei Termi­nen vor Ort eine Rolle.

Darf ich nach einer Ablehnung noch einmal einen AVGS beantragen?

Ja. Eine Ableh­nung betrifft die dama­lige Entschei­dung, nicht jede künf­tige. Hat sich Ihre Lage geän­dert oder ist Ihr Vorha­ben inzwi­schen konkre­ter, lohnt ein neues Gespräch. Gegen den ersten Bescheid bleibt der Wider­spruch möglich, solange die Frist läuft.

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen der allge­mei­nen Infor­ma­tion und stel­len keine Rechts­be­ra­tung dar. Die Rechts­lage berück­sich­tigt die Grund­si­che­rungs­re­form 2026. Stand: Okto­ber 2026.

Johannes Hartmann

Über den Autor

Name: Johannes Hartmann

Johannes Hartmann ist Unternehmens- und Gründungsberater bei viso360° am Standort Köln sowie online. Er begleitet Gründerinnen und Gründer von der Geschäftsidee über Strategie und Finanzierung bis zum Markteintritt. Sein Anspruch: ehrliche Einschätzungen und praxisnahe Strategien, mit denen aus einer Idee ein tragfähiges Unternehmen wird.

Kontaktformular ausfüllen

Wir melden uns Mo. - Fr. innerhalb der nächsten 24h bei Ihnen.

Rufen Sie uns gern an

+49 221 952 66 444

Mo. - Fr. 9-17 Uhr