Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Häufige Fragen rund um Gründung, Förderung und Beratung
Rund um Gründung, Förderung und Unternehmensberatung tauchen immer wieder dieselben Fragen auf – und genau die beantworten wir hier. Von den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss über die Erstellung von Business- und Finanzplänen bis hin zur Beratung für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auf dieser Seite verständliche Antworten auf einen Blick.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder möchten Sie Ihre individuelle Situation besprechen, melden Sie sich gern bei uns. Ihr Erstgespräch bei viso360 ist kostenlos und unverbindlich.
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Gründung & Förderung
Was ist Einstiegsgeld und worin unterscheidet es sich vom Gründungszuschuss?
Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Menschen, die Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) beziehen und eine selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Es wird höchstens 24 Monate gezahlt; bei der Höhe berücksichtigt das Jobcenter unter anderem die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Der zentrale Unterschied: Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, das Einstiegsgeld an Menschen in der Grundsicherung und wird vom Jobcenter gezahlt. Beide sind Ermessensleistungen. Beim Gründungszuschuss ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle gesetzlich vorgeschrieben. Beim Einstiegsgeld schreibt das Gesetz sie nicht vor, viele Jobcenter verlangen aber einen Businessplan und eine Beurteilung der Tragfähigkeit.
Was kostet eine Gründungsberatung und wird sie gefördert?
Die Kosten einer Gründungsberatung richten sich nach Umfang und Ziel Ihres Vorhabens.
viso360 arbeitet mit transparenten Pauschalpreisen. Beratungsleistungen können häufig gefördert werden, je nach Situation über unterschiedliche Programme.
Sind Sie bereits selbstständig, etwa im Nebenerwerb, unterstützt das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Zuschüssen von 50 % bis 80 % je nach Region. Die aktuelle Richtlinie ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet, ob sie verlängert wird, ist noch offen. Die fachkundige Stellungnahme ist über BAFA nicht förderfähig.
Für die Zeit vor der Gründung gilt es nicht. Wer Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezieht, kann ein Gründungscoaching über einen AVGS vollständig fördern lassen; bei viso360 läuft es über Karriere.Haus. Die Förderung von Gründungen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und muss im Einzelfall geprüft werden.
Spielen Einkommen und Eigenkapital beim Gründungszuschuss eine Rolle, und darf ich während der Förderung Einnahmen haben?
§ 93 SGB III nennt weder ein Einkommens- noch ein Vermögenskriterium und auch kein Mindesteigenkapital. Die Höhe in Phase 1 ist das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat, in einer möglichen Phase 2 für weitere neun Monate 300 € monatlich, wenn Sie die Geschäftstätigkeit belegen (§ 94 SGB III). Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind das Ziel der Gründung und kürzen den Gründungszuschuss nicht. Eigenkapital gehört in den Finanzplan, weil die fachkundige Stelle prüft, ob das Vorhaben tragfähig ist.
Bekomme ich den Gründungszuschuss auch als Quereinsteiger ohne Branchenerfahrung?
Eine Mindestzahl an Berufsjahren nennt das Gesetz nicht. Sie müssen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die konkrete Tätigkeit darlegen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Quereinstieg ist möglich, wenn Qualifikation, Vorbereitung und Konzept zusammenpassen. Die fachkundige Stelle bewertet genau das. Auch die Teilnahme an einer Maßnahme zur Gründungsvorbereitung kann als Nachweis Ihrer Kenntnisse dienen.
Dabei zählt nicht nur die formale Ausbildung. Auch autodidaktisch erworbenes Wissen, Jahre in einer branchenähnlichen Tätigkeit, ohne dass Sie in genau dieser Branche gearbeitet haben, und Berührungspunkte mit dem neuen Feld können Ihre Kenntnisse belegen. Gemeinsam mit Ihren Zertifikaten bewerten wir Ihre Praxiserfahrung im Ganzen und schätzen ein, ob Ihre Branchenerfahrung ausreichen könnte.
Kann ich den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich nebenbei schon selbstständig bin?
Der Nebenerwerb selbst wird nicht gefördert: Eine untergeordnete Selbstständigkeit neben anderen Tätigkeiten ist nicht förderfähig, weil sie die Arbeitslosigkeit nicht beendet. Dafür sind mindestens 15 Stunden pro Woche nötig. Anders ist es, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und Ihre Selbstständigkeit zur hauptberuflichen Tätigkeit ausbauen wollen.
Dann kann der Gründungszuschuss für diesen Schritt infrage kommen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit gestellt sein. Sind Sie bereits hauptberuflich selbstständig, ist ein Antrag nicht mehr möglich. Wie die Agentur einen schon laufenden Nebenerwerb bewertet, entscheidet sie im Einzelfall. Sprechen Sie deshalb vor dem Ausbau mit der Agentur für Arbeit.
Businessplan & Finanzplan
Worin unterscheiden sich Businessplan und Finanzplan?
Der Businessplan ist das übergeordnete Gesamtkonzept Ihrer Gründung; der Finanzplan ist der zahlenbasierte Teil davon. Der Businessplan beschreibt qualitativ Ihre Idee, Ihren Markt und Ihre Strategie. Der Finanzplan übersetzt dies in konkrete Zahlen – etwa Kapitalbedarf, Umsatzprognose, Kostenstruktur und Rentabilität. Beide gehören zusammen: Ein überzeugender Businessplan braucht einen realistischen, nachvollziehbaren Finanzplan.
Wie lange dauert die Erstellung eines Businessplans?
Die Dauer hängt vom Umfang Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit Ihrer Vorarbeiten ab. Wenn Ihre Geschäftsidee klar ist und die nötigen Informationen vorliegen, lässt sich ein professioneller Business- und Finanzplan in der Regel innerhalb weniger Wochen erstellen. Ausschlaggebend sind vor allem die Detailtiefe der Finanzplanung und die Anforderungen der Stelle, bei der Sie den Plan einreichen (z. B. Bank, KfW oder Agentur für Arbeit).
Unternehmensberatung / KMU
Was macht eine Unternehmensberatung für KMU?
Eine Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt Sie dabei, Ihr Unternehmen strategisch weiterzuentwickeln und zukunftssicher aufzustellen. Typische Felder sind Geschäftsmodellentwicklung, Organisations- und Change-Management, Finanz- und Unternehmenssteuerung, Digitalisierung und IT-Strategie, Personal- und Führungskräfteentwicklung, Finanzierungsberatung sowie die Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, konkrete Herausforderungen zu lösen und Wachstum nachhaltig zu ermöglichen. → Mehr in unserer Unternehmensberatung für KMU.
Was ist Change Management?
Change Management bezeichnet die strukturierte Planung und Begleitung von Veränderungsprozessen in Unternehmen – etwa bei Umstrukturierungen, Digitalisierung oder neuer Ausrichtung. Ziel ist es, Wandel erfolgreich zu gestalten, indem Mitarbeitende mitgenommen, Widerstände abgebaut und neue Abläufe wirksam verankert werden. Professionelles Change Management sorgt dafür, dass Veränderungen nicht nur beschlossen, sondern auch tatsächlich im Alltag umgesetzt werden.
Wie läuft eine Unternehmensnachfolge ab?
Eine Unternehmensnachfolge verläuft in mehreren Schritten: Zunächst werden das Unternehmen bewertet und die Ziele des Übergebers geklärt, anschließend folgen die Suche und Auswahl eines geeigneten Nachfolgers, die Verhandlung sowie die rechtliche und steuerliche Gestaltung der Übergabe. Ein strukturierter Prozess sichert den Wert des Unternehmens, sorgt für Kontinuität und minimiert Risiken für beide Seiten. Frühzeitige Planung ist der wichtigste Erfolgsfaktor.
Welche Fördermittel und Kredite gibt es für KMU?
Kleinen und mittleren Unternehmen stehen verschiedene Finanzierungswege offen: staatliche Fördermittel und Zuschüsse, zinsgünstige Förderkredite (z. B. der KfW oder der Landesförderbanken), klassische Bankkredite sowie alternative Finanzierungsformen wie Leasing oder Factoring. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrem Vorhaben, Ihrer Bonität und Ihrem Kapitalbedarf ab.
Welche Fördermittel gibt es für die KI-Einführung im Mittelstand?
Für bereits gegründete Unternehmen gibt es mehrere Förderwege, die sich nach Bundesland, Unternehmensgröße und Vorhaben unterscheiden. Beratungsförderungen, etwa über das BAFA (derzeit bis zum 31.12.2026 befristet, eine Verlängerung ist noch offen) oder das RKW, bezuschussen teils auch Beratung mit KI-Schwerpunkt. Daneben gibt es Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitenden und für die tatsächliche Implementierung. Viele Förderungen müssen beantragt werden, bevor das Projekt startet. Welche Programme für Sie in Frage kommen, prüfen wir im Einzelfall mit Ihnen.
Zusammenarbeit mit viso360
Wie läuft eine Beratung bei viso360 ab?
Die Beratung beginnt mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch zu Ausgangslage und Ziel – in der Regel online, bei Bedarf auch persönlich in Frankfurt am Main, Mainz, Berlin oder Köln (andere Standorte nach Absprache mit unseren Kooperationspartnern).
Danach arbeiten Sie im gewählten Paket. In der Business- und Finanzplan-Beratung sind das 3 Sitzungen à 45 Minuten und 3 Feedbackschleifen im Paket „Coaching und Begleitung” oder 4 Sitzungen und 4 Feedbackschleifen im Paket „Coaching und Ausarbeitung”. Jede weitere Sitzung kostet 120 € inkl. MwSt. Für den Gründungszuschuss gelten die dort genannten Gespräche von 30 bzw. 60 Minuten plus eine Korrekturschleife. Ihre Unterlagen laden Sie digital hoch oder reichen sie zur Sitzung ein.
Vor dem ersten Termin ist nicht zwingend etwas nötig. Entweder erstellen wir die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen, oder Sie reichen vorhandene Unterlagen ein, je nachdem, was Sie vorhaben. Unterlagen, die wir nicht selbst erstellen, etwa Lebenslauf oder Qualifikationsnachweise, benötigen wir vorab von Ihnen.
Die Beratung selbst findet online mit einem unserer Berater statt oder persönlich vor Ort in Berlin, Bielefeld, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, Köln oder Mainz – ganz nach Ihrer Präferenz.
Berät viso360 bundesweit oder nur in Köln?
viso360 berät Sie sowohl persönlich vor Ort als auch flexibel online. Unser Sitz ist in Köln (Venloer Straße 2), durch die Online-Beratung begleiten wir Gründende, Start-ups und mittelständische Unternehmen jedoch bundesweit.
Persönliche Beratungstermine bieten wir außerdem in Berlin, Bielefeld, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und Mainz an. So entscheiden Sie selbst, ob Sie einen persönlichen Termin oder die ortsunabhängige Zusammenarbeit bevorzugen.
Was kostet eine Erstberatung?
Das Erstgespräch bei viso360 ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, Ihr Anliegen kennenzulernen und einzuschätzen, wie wir Sie am besten unterstützen können. Die Kosten der eigentlichen Beratung richten sich anschließend nach Umfang und Ziel Ihres Vorhabens – wir arbeiten mit transparenten Pauschalpreisen, damit Sie volle Kostenkontrolle haben. Viele Leistungen sind zudem förderfähig, etwa über einen AVGS vor der Gründung oder über das BAFA-Programm für bereits selbstständige Unternehmen (die aktuelle Richtlinie ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet). Die Förderung unterscheidet sich je nach Bundesland und muss im Einzelfall geprüft werden.
→ Vereinbaren Sie gern ein Erstgespräch über unser Kontaktformular