Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungszuschuss & Einstiegsgeld online beauftragen

Lassen Sie Ihren Busi­ness­plan und Finanz­plan von einer fach­kun­di­gen Stelle prüfen und erhal­ten Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihren Antrag bei Agen­tur für Arbeit oder Jobcen­ter.

Wir prüfen Ihren Business- und Finanz­plan auf Plau­si­bi­li­tät, Nach­voll­zieh­bar­keit und wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit. So erhal­ten Sie eine fundierte Einschät­zung, ob Ihre Unter­la­gen für die fach­kun­dige Stel­lung­nahme bereits ausrei­chen.

Tragfähigkeitsbescheinigung in 3 einfachen Schritten

Von der Bestel­lung bis zur ferti­gen Tragfähigkeitsbescheinigung erfolgt der gesamte Prozess struk­tu­riert und voll­stän­dig online.

  • Bundes­weit nutz­bar: Geeig­net für Anträge bei allen Arbeits­agen­tu­ren und Jobcen­tern
  • Vertrau­li­cher Umgang: Ihre Unter­la­gen werden selbst­ver­ständ­lich vertrau­lich behan­delt
  • Bran­chen­über­grei­fend geeig­net: Für Grün­dungs­vor­ha­ben aus unter­schied­lichs­ten Berei­chen
  • Prüfung Ihrer einge­reich­ten Unter­la­gen 
  • Einschät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit 
  • Hinweise zu klei­ne­ren Korrek­tu­ren oder Ergän­zun­gen 
  • kurzes 15-Minuten-Gespräch zur Abstim­mung bei Bedarf 
  • Eine klei­nere Korrek­tur­runde
  • Bei ausrei­chen­der Grund­lage: Erstel­lung und Unter­zeich­nung der fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme
  • Bear­bei­tung inner­halb von 4 Werk­ta­gen
  • Prüfung Ihrer einge­reich­ten Unter­la­gen 
  • Einschät­zung der wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit 
  • Hinweise zu klei­ne­ren Korrek­tu­ren oder Ergän­zun­gen 
  • kurzes 15-Minuten-Gespräch zur Abstim­mung bei Bedarf 
  • Eine klei­nere Korrek­tur­runde
  • Bei ausrei­chen­der Grund­lage: Erstel­lung und Unter­zeich­nung der fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme
  • Express-Bearbeitung inner­halb von 48 Stun­den an Werk­ta­gen 

Wich­ti­ger Hinweis: Dieses Ange­bot umfasst die fach­li­che Prüfung Ihrer einge­reich­ten Unter­la­gen sowie Hinweise zu klei­ne­ren Korrek­tu­ren. Sollte Ihr Business- oder Finanz­plan grund­le­gende Anpas­sun­gen erfor­dern, können wir keine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstel­len.

In diesem Fall unter­stüt­zen wir Sie auf Wunsch bei der Über­ar­bei­tung Ihres Busi­ness­plans oder im Rahmen eines Grün­dungs­coa­chings.

Oft gestellte Fragen rund um Tragfähigkeits­bescheinigung

Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung und wofür wird sie benötigt?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung, auch fach­kun­dige Stel­lung­nahme genannt, ist ein offi­zi­el­les Doku­ment, das die wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit Ihres Geschäfts­kon­zepts bestä­tigt. Zusätz­lich ist die Tragfähigkeitsbescheinigung für Exis­tenz­grün­der aus der Arbeits­lo­sig­keit eine Voraus­set­zung zur Bean­tra­gung von Förder­mit­teln wie Grün­dungs­zu­schuss oder Einstiegs­geld.

Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung wird von unab­hän­gi­gen und aner­kann­ten fach­kun­di­gen Stel­len ausge­stellt. Dazu zählen spezia­li­sierte Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen, Grün­dungs­zen­tren, Steu­er­be­ra­ter, Industrie- und Handels­kam­mern (IHK) sowie Hand­werks­kam­mern und Wirt­schafts­för­de­run­gen.

Welche Unterlagen werden für die Tragfähigkeitsprüfung benötigt?

Wir benö­ti­gen:

  • Einen detail­lier­ten Busi­ness­plan inkl. Finanz­pla­nung
  • Ihren Lebens­lauf,
  • Arbeits­zeug­nisse
  • Zerti­fi­kate (Quali­fi­zie­rungs­nach­weise)
  • die Anmel­dung Ihrer selb­stän­di­gen Tätig­keit zu
  • Höhe des ALG 1 Betra­ges
  • Zustän­dige Agen­tur für Arbeit
  • Kunden­num­mer der Agen­tur für Arbeit

Außer­dem benö­ti­gen wir den Vordruck für die Stel­lung­nahme einer fach­kun­di­gen Stelle zur Trag­fä­hig­keit der Exis­tenz­grün­dung.

Muss ich selbst wissen, ob meine Unterlagen für die Ausstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung bereits ausreichen? 

Nein. Genau das prüfen wir im Rahmen der Trag­fä­hig­keits­prü­fung für Sie. Viele Grün­de­rin­nen und Grün­der können selbst nur schwer einschät­zen, ob ihr Busi­ness­plan und Finanz­plan bereits den Anfor­de­run­gen entspre­chen. 

Was passiert, wenn Sie feststellen, dass mein Businessplan noch angepasst werden muss?

Im Rahmen der Trag­fä­hig­keits­prü­fung analy­sie­ren wir Ihren Busi­ness­plan und Finanz­plan sorg­fäl­tig im Hinblick auf Plau­si­bi­li­tät, Nach­voll­zieh­bar­keit und wirt­schaft­li­che Trag­fä­hig­keit. Dabei zeigt sich in vielen Fällen, dass einzelne Punkte noch präzi­siert oder leicht ange­passt werden können.

Wenn nur klei­nere Anpas­sun­gen erfor­der­lich sind, erhal­ten Sie von uns konkrete Hinweise zur Opti­mie­rung Ihrer Unter­la­gen. Sie haben anschlie­ßend die Möglich­keit, Ihren Busi­ness­plan oder Finanz­plan gezielt zu über­ar­bei­ten und erneut einzu­rei­chen. Eine klei­nere Korrek­tur­runde ist bereits im Leis­tungs­um­fang enthal­ten.

Sollte sich hinge­gen zeigen, dass umfang­rei­chere Anpas­sun­gen notwen­dig sind, infor­mie­ren wir Sie trans­pa­rent darüber, dass eine grund­le­gende Über­ar­bei­tung oder Neuerstel­lung Ihres Busi­ness­plans erfor­der­lich ist. Solche Leis­tun­gen sind nicht Bestand­teil der Trag­fä­hig­keits­prü­fung.

Auf Wunsch unter­stüt­zen wir Sie in diesem Fall jedoch gerne darüber hinaus – beispiels­weise durch geziel­tes Grün­dungs­coa­ching oder durch Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung bzw. Über­ar­bei­tung Ihres Business- und Finanz­plans.

In vielen Fällen kann ein solches Coaching sogar über einen Aktivierungs- und Vermitt­lungs­gut­schein (AVGS) der Agen­tur für Arbeit oder des Jobcen­ters geför­dert werden.

Wie lange dauert die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung?

Nach Erhalt aller erfor­der­li­chen Unter­la­gen beträgt die Bear­bei­tungs­zeit maxi­mal 4 Werk­tage. Mit unse­rem Express-Service verkürzt sich diese auf 48 Stun­den.

Wird meine Tragfähigkeitsbescheinigung von der Arbeitsagentur akzeptiert?

Die Tragfähigkeitsbescheinigung wird als fach­kun­dige Stel­lung­nahme erstellt und kann bei Ihrer zustän­di­gen Arbeits­agen­tur oder Ihrem Jobcen­ter im Rahmen des Förder­an­trags einge­reicht werden. Die Entschei­dung über die Bewil­li­gung der Förde­rung liegt bei der jewei­li­gen Behörde.

Was erhalte ich nach der Prüfung meines Vorhabens?

Nach erfolg­rei­cher Prüfung Ihres Busi­ness­plans und Finanz­plans erhal­ten Sie zeit­nah die erfor­der­li­chen Unter­la­gen für Ihren Förder­an­trag.

Dazu gehö­ren:

  • der unter­zeich­nete Vordruck der fach­kun­di­gen Stel­lung­nahme zur Trag­fä­hig­keit Ihres Grün­dungs­vor­ha­bens
  • ein schrift­li­ches Gutach­ten zur wirt­schaft­li­chen Trag­fä­hig­keit Ihres Busi­ness­plans

Diese Doku­mente können Sie anschlie­ßend bei Ihrer zustän­di­gen Arbeits­agen­tur oder Ihrem Jobcen­ter im Rahmen Ihres Förder­an­trags einrei­chen.

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